Objektdaten
Objektbeschreibung
Das Grundstück mit Altbestand ist mit kurzlaufenden Mietverträgen an gewerbliche Nutzer vermietet. Nach gegenwärtiger Kenntnis beabsichtigt die Gemeinde, einen Bebauungsplan aufzustellen, nach dem das Grundstück als Urbanes Gebiet-MU (§6a BauNVO) festgesetzt werden soll. Derzeit ist das Grundstück ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Eine Veränderungsperre besteht nicht.So funktioniert es
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