Warmmiete 1.650 €
Zimmer 3
12489 Berlin
Größe 74 m2
Objektdaten
Veröffentlicht am: 7. Dezember 2025
Frei ab: 1. Februar 2026
Kaltmiete 1.300 €
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
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Objektbeschreibung
Diese hochwertig ausgestattete 3-Zimmer-Wohnung befindet sich im Erdgeschoss eines im Jahr 2021 fertiggestellten Neubaus in gefragter Wohnlage von Berlin-Adlershof. Die Kombination aus energieeffizienter Bauweise, moderner Ausstattung und einem großen privaten Garten macht dieses Objekt besonders attraktiv für Paare, Singles mit Homeoffice-Anspruch oder kleine Familien.
Der helle Eingangsbereich führt in den offen gestalteten Wohn- und Essbereich mit bodentiefen Fenstern und direktem Zugang zur südlich ausgerichteten Terrasse. Die Fläche umfasst ca. 12 m², ergänzt durch einen privaten Garten mit Sondernutzungsrecht von rund 48 m² – ideal für Erholung, Urban Gardening oder den eigenen Rückzugsort im Grünen.
Die moderne Einbauküche ist vollständig ausgestattet (Geschirrspüler, Cerankochfeld, Backofen) und fügt sich harmonisch in den Wohnbereich ein. Das großzügige Bad verfügt über eine bodengleiche Dusche, eine Badewanne, ein Fenster sowie helle, großformatige Fliesen.
Echtholzparkett in allen Wohnräumen, Fußbodenheizung, dreifach verglaste Fenster und elektrische Rollläden unterstreichen den gehobenen Wohnkomfort.
Zur Wohnung gehören ein separates Kellerabteil sowie ein Balkon-Solarkraftwerk (800 W), das die Stromkosten nahezu neutralisiert und übernommen werden kann.
Die Wohnung ist bezugsfrei und kann nach Absprache kurzfristig übernommen werden. Die Wohnung kann nahezu täglich besichtigt werden.
Sonstiges:
Indexmiete gemäß § 557b BGB
Die Parteien vereinbaren eine Indexmiete.
Die Miete verändert sich entsprechend der prozentualen Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI), den das Statistische Bundesamt veröffentlicht.
Maßgeblich ist die prozentuale Veränderung des Indexes gegenüber dem Indexstand bei Vertragsbeginn.
Die Anpassung erfolgt frühestens ein Jahr nach Mietbeginn und jeweils zum 1. Januar eines Kalenderjahres.
Der Vermieter teilt dem Mieter die geänderte Miete in Textform mit.
Eine weitere Erhöhung nach den §§ 558 bis 560 BGB ist während der Dauer der Indexmiete ausgeschlossen.
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