Objektdaten
Objektbeschreibung
Zum Verkauf stehen beide Hälften eines Doppelhauses in einer ruhigen, gewachsenen und äußerst freundlichen Siedlung in Töging am Inn. Die erste Haushälfte (ca. 100 m²) ist bewohnbar, benötigt aber optische Auffrischungen (z. B. Böden, Wände, evtl. separates WC). Die zweite Haushälfte (ca. 90 m²) ist sanierungsbedürftig, bietet aber großes Potenzial – sei es durch Sanierung, Zusammenlegung oder Abriss zur Grundstücksvergrößerung. Ein vielseitiges Objekt für Familien, Handwerker, Investoren oder alle, die ein Haus nach ihren Vorstellungen gestalten möchten. Terrasse, Keller, Duschbad, Gäste-WC Bemerkungen: Zum Verkauf stehen beide Hälften eines Doppelhauses in einer ruhigen, gewachsenen und äußerst freundlichen Siedlung in Töging am Inn. Die erste Haushälfte (ca. 100 m²) ist bewohnbar, benötigt aber optische Auffrischungen (z. B. Böden, Wände, evtl. separates WC). Die zweite Haushälfte (ca. 90 m²) ist sanierungsbedürftig, bietet aber großes Potenzial – sei es durch Sanierung, Zusammenlegung oder Abriss zur Grundstücksvergrößerung. Ein vielseitiges Objekt für Familien, Handwerker, Investoren oder alle, die ein Haus nach ihren Vorstellungen gestalten möchten. Haushälfte 1 – ca. 100 m², bewohnbar mit Modernisierungsbedarf Raumaufteilung: - helles Wohnzimmer - funktionale Küche - 2 Kinderzimmer - 1 Schlafzimmer - 1 Büro / Arbeitszimmer - Badezimmer (modernisiert 2010) - separates WC - Keller - Dachboden als Stauraum Zustand: - bewohnbar, aber Modernisierungen empfehlenswert - Heizung funktioniert einwandfrei - solide Grundsubstanz Außenbereich: - Garage mit Müllhaus - Terrasse Haushälfte 2 – ca. 90 m², sanierungsbedürftig mit umfangreichen Möglichkeiten Option 1: Sanierung - perfekte Chance, beide Haushälften zu einem großen Einfamilienhaus zu verbinden - ideal für große Familien oder Mehrgenerationen Option 2: Abriss oder Sanierung - großzügiger Garten - Platz für Terrassen, Spielbereiche, Pool oder zukünftigen Neubau - optimal für Gartenliebhaber oder kreative NeugestaltungMakleranfragen nicht erwünscht. Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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