Kaufpreis 696.000 €
87466 Oy-Mittelberg
Objektdaten
Veröffentlicht am: 11. Dezember 2025
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Objektbeschreibung
Hier kann Ihr Wohntraum Wirklichkeit werden:Die angebotene, ca. 1.200 m² große Liegenschaft liegt in einer ruhigen und naturnahen Wohnlage von Oy-Mittelberg und bietet optimale Voraussetzungen für die Errichtung Ihres Traumhauses gemäß dem gültigen Bebauungsplan. Die Parzelle ist gut erreichbar, großzügig geschnitten und eröffnet einen wunderschönen Blick auf das umliegende Alpenpanorama, das die besondere Wohnqualität dieser Lage unterstreicht.Das Areal ist sofort bebaubar, gleichzeitig besteht kein Bauzwang, sodass Sie den Zeitpunkt der Bebauung ganz nach Ihren eigenen Vorstellungen planen können. Die gewachsene und gepflegte Nachbarschaft schafft ein harmonisches, hochwertiges Wohnumfeld mit hoher Lebensqualität.Ein weiterer Vorteil: Für den Erwerb ist kein kommunales Vergabe- oder Losverfahren erforderlich. Da sich die Liegenschaft bereits in privatem Eigentum befindet, kann der Kaufprozess ohne behördliche Zuteilungsverfahren erfolgen.Die naturnahe Umgebung mit unmittelbarer Nähe zu Spazier- und Wanderwegen sowie zu den Seen der Region steigert den Freizeitwert zusätzlich. Gleichzeitig sind Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie, medizinische Versorgung und Verkehrsanbindungen (Bahn/Autobahn) schnell und bequem erreichbar - eine ideale Kombination aus alpinem Wohnen, Ruhe und alltagsrelevanter Infrastruktur.Die oben genannte Immobilie wird durch die VON POLL IMMOBILIEN-Geschäftsstelle Kempten / Oberallgäu im Bieterverfahren mit einem Startpreis von 696.000,-- € zum Kauf angeboten. Bei diesem Verfahren haben Sie nach einem Besichtigungstermin die Möglichkeit, ein schriftliches Kaufpreisangebot nach Ihren eigenen Werteinschätzungen abzugeben. Zu beachten ist, dass der Angebotspreis nicht automatisch der Kaufpreis ist. Alle abgegebenen Gebote werden an den Eigentümer weitergeleitet, dieser kann dann den Kaufpreis festlegen. Sollte Ihr Gebot nicht den Erwartungen des Anbieters entsprechen, besteht für ihn keine Verpflichtung, Ihr Angebot anzunehmen, auch wenn es sich um das Höchstgebot handelt. Das Höchstgebot kann jedoch unter, aber auch über dem aktuellen Marktwert der Immobilie liegen. Ein rechtswirksamer Kaufvertrag über den Erwerb einer Immobilie kommt bei einem Bieterverfahren (anders als bei einer Auktion) ausschließlich durch notarielle Beurkundung des Kaufvertrages zustande.
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