Lichtdurchflutete Dachgeschoss-Maisonette mit Traum-Blick auf den Weiher in Weißensberg!

Kaufpreis 790.000 €
88138 Weißensberg
Größe 126 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 13. Dezember 2025
Nebenkosten: 518 €
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
Neu

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  • Objektbeschreibung

    Diese exklusive, zweistöckige Dachgeschosswohnung in Weißensberg vereint modernen Wohnkomfort mit naturnahem Wohnen und traumhaftem Ausblick auf den Weiher. Das Haus wurde 2020 errichtet und befindet sich in einem sehr guten, gepflegten Zustand ideal für Eigennutzer wie auch Kapitalanleger, die Wert auf Qualität und Lage legen.Die lichtdurchflutete Wohnung erstreckt sich über zwei Ebenen und bietet dank der großen Fensterflächen und der erhöhten Lage eine besondere Wohnatmosphäre. Vom Wohnbereich genießen Sie einen traumhaften Blick auf den Weiher und die umgebende Landschaft zu jeder Jahreszeit ein Highlight. Zur Wohnung gehören:  * ein großzügiges Kellerabteil mit viel Stauraum * zwei komfortable Tiefgaragenstellplätze im Haus * ein modernes Wohngebäude mit Baujahr 2020 und zeitgemäßer Technik Der Kaufpreis beträgt 790.000 €, inklusive der beiden Tiefgaragenstellplätze. Besonderheiten * Moderne, 2020 erbaute Anlage * Lichtdurchflutete Dachgeschoss-Maisonette über zwei Ebenen * Traumausblick auf den Weiher * Zwei Tiefgaragenstellplätze inklusive * Großes Kellerabteil * Sehr guter Gesamtzustand Makler & ProvisionshinweisDer Verkauf dieser Immobilie erfolgt über ein österreichisches Immobilienbüro Für diese Immobilie fällt eine Maklerprovision an.Es ist vorgesehen, dass Käufer und Verkäufer jeweils eine Provision in gleicher Höhe tragen. Die vom Käufer zu zahlende Provision beträgt 3,57 % des notariell beurkundeten Kaufpreises inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und ist verdient und fällig mit Beurkundung des notariellen Kaufvertrags.Rechtlicher Hinweis:Für den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher gelten die Regelungen der §§ 656a ff. BGB, insbesondere * § 656c BGB (Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien): Wird mit Käufer und Verkäufer ein Maklervertrag geschlossen, muss die vereinbarte Provision für beide Parteien gleich hoch sein (Halbteilungsgrundsatz).   * § 656d BGB (Vereinbarung über die Maklerkosten): Wird der Makler nur von einer Partei beauftragt, darf die andere Partei maximal bis zur Hälfte der Provision belastet werden.  Die Provisionsvereinbarung und sämtliche Abwicklungen erfolgen nach deutschem Recht, auch wenn der Makler seinen Sitz in Österreich hat.Für weitere Fragen stehen wir gerne zu Verfügung.Infrastruktur / EntfernungenGesundheitArzt

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