Objektdaten
Objektbeschreibung
Die Seniorenwohnanlage ist mit öffentlichen Mitteln gefördert. Voraussetzung für eine Anmietung der Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein. Aufgrund der Auflagen ist eine Vermietung nur an Personen über 60 Jahren möglich. Bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises kann evtl. auch eine Anmietung für eine jüngere Person ermöglicht werden.So funktioniert es
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