Verkauf im offenen Bieterverfahren!

Kaufpreis 250.000 €
47647 Kerken

Objektdaten

Veröffentlicht am: 5. Januar 2026
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
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  • Objektbeschreibung

    Baugrundstück in 47647 Kerken-NieukerkVerkauf im offenen Bieterverfahren!Dieses exklusive Grundstück befindet sich in einem attraktiven Wohnumfeld und bietet Ihnen tolle Möglichkeiten für ein neues Zuhause. Eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus ist ideal. Es sind aber auch zwei Doppelhaushälften möglich.Die bestehende Doppelgarage ist mit zwei Sektionaltoren ausgestattet und komplett gefliest.Die Außenanlagen sind ansprechend angelegt. Spalierbäume rahmen das Grundstück ein. Eine elektrische Gartenbewässerung ist ebenfalls verlegt. Die Auffahrt bis zur Garage ist gepflastert.Sie haben nun die Chance, diese Baulücke in schöner Randlage zu schließen. Der Fernblick ins Grüne sorgt für besondere Entspannung, Sie spazieren von Ihrem Garten aus direkt in die Natur. Hier können Sie Ihre Freizeit so richtig genießen.Das Grundstück ist eingefriedet, der Straßenausbau ist fertiggestellt.Überzeugen Sie sich selbst von der Lage in einem gewachsenen Wohngebiet mit vielen jungen Familien.Das Grundstück ist ca. 637 m² groß und erschlossen.Ein B-Plan gibt den konkreten Rahmen für die Bebauung vor.Der Verkauf dieser Fläche (inkl. Doppelgarage) erfolgt im sogenannten offenen Bieterverfahren.Das Mindestgebot (Startpreis) beträgt 250.000,00 € zzgl. 3,57 % Käuferprovision (inkl. 19 % MwSt.).Bitte geben Sie Ihr individuelles Kaufpreisangebot bis spätestens 16.02.2026 (20 Uhr) über unser digitales Bieterportal ab.Die Zugangsdaten hierfür stellen wir Ihnen auf Nachfrage sowie nach einem entsprechenden Nachweis über die Sicherstellung der Kaufpreiszahlung (Finanzierungsbestätigung einer Bank und / oder Eigenkapitalnachweis) zur Verfügung.Der Eigentümer bleibt entscheidungsfrei hinsichtlich der zeitlichen Abläufe. Käufer sowie Eigentümer bleiben, losgelöst vom Bieterverfahren, entscheidungsfrei hinsichtlich einer etwaigen Kauf- bzw. Verkaufszusage. Rechtlich bindend für Käufer sowie Eigentümer ist allein die notarielle Beurkundung.

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