Objektdaten
Objektbeschreibung
Das Grundstück liegt in Hinterlage zur Ortsdurchfahrt und gleichzeitig in Ortsrandlage.Der südwestliche Gartenbereich hinter dem Wohnhaus befindet sich bereits im Außenbereich.Kein qualifizierter Bebauungsplan vorhanden.Die Beurteilung erfolgt daher nach §34 BauGB (Einführung geplanter Bauvorhaben nach Art und Maß in die Umgebungsbebauung), wobei dies nur für den bereits bebauten nordöstlichen Teil des Grundstücks gilt, der südwestliche Teil befindet sich im Außenbereich.So funktioniert es
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