Hier könnte schon bald Ihr Traumhaus stehen: Baugrundstück in Kandern mit tollem Ausblick

Kaufpreis 315.350 €
79400 Kandern

Objektdaten

Veröffentlicht am: 7. Januar 2026
Frei ab: 3. Januar 2026
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
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  • Objektbeschreibung

    Dieses Baugrundstück in toller Lage in einer ruhigen Sackgasse in Kandern, wartet darauf, dass Sie Ihren Traum vom eigenen Zuhause verwirklichen. Die Schützenstraße bzw. Hermann-Burte-Straße 18 könnte schon bald Ihre neue Adresse sein. Und von Ihrem neuen Domizil genießen Sie einen schönen Blick auf’s Städtli, Schloss Bürgeln, die Sausenburg, bis hinauf zu den Hügeln des Südschwarzwaldes, dem Blauen sowie die beiden Gleichen. Zunächst müssen Sie noch das bestehende marode Gebäude abbrechen (lassen), aber dann können Sie Ihr Bauvorhaben realisieren. Das 901 m² große Hang-Grundstück grenzt im unteren Bereich an die Hermann-Burte-Straße, wo es noch zwei Garagen gibt, und im oberen Teil an die Schützenstraße. Dahinter reichen die Wiesen bis hinauf zum Kriegerdenkmal auf dem „Böscherzen“. Der Kaufpreis liegt bei 350 Euro pro m², also 200.640 Euro. Das Maklerhonorar beträgt 3,57%. Einen Bebauungsplan gibt es nicht (mehr). Das heißt, Sie können Ihr Bauvorhaben nach §34 der Landesbauordnung gestalten. Sie haben bei der Auswahl Ihres neuen Zuhauses relativ großen Spielraum und müssen sich einfach nur an der Umgebungsbebauung orientieren. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Verkäufer gemachten Angaben kann keine Haftung übernommen werden! Wir weisen höflich darauf hin, dass wir nur Anfragen bearbeiten können, die mit Ihrer kompletten Anschrift, sowie Name und Telefon - Nummer versehen sind. Wir danken für Ihr Verständnis. Sie haben eine Immobilie zu verkaufen? Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten des Verkaufs. Seit 50 Jahren sind die Immobilienprofis von Seiter-Immobilien am Markt etabliert. Sie vermitteln diskret, vertrauensvoll und zu sehr guten Preisen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches persönliches Gespräch (Telefon 07626-438). Besichtigungstermine Der Verkäufer wünscht nur mit dem Makler vereinbarte Besichtigungstermine. Direktverhandlungen befreien nicht von der Provisionszahlung. Die Maklerprovision ist bei erfolgreich vermittelter Immobilie - Abschluss des Kaufvertrags - nach Notartermin, zu zahlen. Der Kaufpreis im Notarvertrag bildet hierzu die Berechnungsgrundlage.

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