Warmmiete 2.060 €
Zimmer 3
25996 Wenningstedt-Braderup (Sylt)
Größe 74 m2
Objektdaten
Veröffentlicht am: 10. Januar 2026
Frei ab: 1. Februar 2026
Kaltmiete 1.600 €
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
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Objektbeschreibung
Es handelt sich bei dieser Wohnung um eine ca. 74 m² große Wohnung (Wohn-/Nutzfläche kombiniert) die sehr geschmackvoll eingerichtet ist. Die Fläche verteilt sich auf das Erdgeschoss und Untergeschoss mit insgesamt drei Zimmern, sowie zwei Bädern. Das Mehrfamilienhaus im sylttypischen Friesenstil wurde 2002 auf einem großzügigen Grundstück erstellt. Ein privater eingefriedeter Gartenanteil mit einer Süd- und Ostterrasse lädt den ganzen Tag zum Sonnenbaden ein.
Im Erdgeschoss gelangen Sie über einen Flur mit Garderobe in das helle und freundliche Wohn-/Schlaf- und Esszimmer, welches über zwei direkte Zugänge auf die Süd- und Ostterrasse und den privaten eingefriedeten Garten verfügt. Weiterhin
erwarten Sie auf dieser Ebene eine offene, moderne und nagelneue Küche mit modernen Geräten (Induktionsherd, Mikrowelle, Kaffeemaschine etc.)
Im Untergeschoss stehen Ihnen zwei Räume, ein Wannenbad und ein Duschbad zur Verfügung. Leider dürfen die unteren Räume nicht zum längeren Aufenthalt genutzt werden, da es sich hier um ein Kellergeschoss handelt. Ein Ankleidezimmer und ein größerer Abstellraum, sowie eine Besenkammer stehen Ihnen hier jedoch zur freien Verfügung. Kreative Ideen zur Einrichtung und Nutzung der Räume können im Einzelnen natürlich selber vom Mieter gestaltet werden.
Zur Wohnung gehört ein Pkw-Stellplatz vor dem Haus.
Im Nachbarhaus befindet sich eine Waschmaschine und ein Trockner, die gegen eine Gebühr nutzbar ist.
Elektrizität (Strom) meldet der Mieter eigenständig bei einem Energieversorgungsunternehmen an und rechnet diese direkt mit dem Versorger ab.
Die Kosten für Wasser sowie Abwasser sind Bestandteil der umlagefähigen Betriebskosten und werden im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung abgerechnet.
Für die Heizkosten leistet der Mieter eine monatliche Vorauszahlung. Die Abrechnung der Heizkosten erfolgt jährlich nach tatsächlichem Verbrauch gemäß den Vorschriften der Heizkostenverordnung.
So funktioniert es
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