Ein Grundstück, das Planungssicherheit bietet

Kaufpreis 166.000 €
45768 Marl

Objektdaten

Veröffentlicht am: 11. Januar 2026
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
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  • Objektbeschreibung

    Das Grundstück befindet sich in ruhiger, gewachsener Wohnlage und ist voll erschlossen. Im Zuge des Verkaufs wird das Gesamtgrundstück mit ca. 764 m² geteilt. Gegenstand dieses Angebots ist die entstehende Teilfläche mit ca. 452 m², vorbehaltlich des noch durchzuführenden Teilungsverfahrens. Der Grundstückszuschnitt ist eben, klar proportioniert und wirtschaftlich bebaubar. Die geplante Ausrichtung ermöglicht eine angenehme Belichtung der Wohnräume sowie eine hohe Aufenthaltsqualität im Außenbereich. Die bestehende Nachbarbebauung unterstreicht den langfristigen Wohnwert dieses Standorts.Für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Garagen liegt bereits eine Bauvoranfrage vor. Zusätzlich wurde ein Antrag auf Vorbescheid im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gestellt, in dessen Rahmen die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens geprüft wurde. Die Beurteilung erfolgte auf Grundlage des § 34 BauGB und bestätigt, dass sich das angefragte Bauvorhaben in Art und Maß der Nutzung, Bauweise und Grundstücksausnutzung in die bestehende Umgebungsbebauung einfügt. Eine endgültige Baugenehmigung ist damit nicht verbunden; der Vorbescheid ist vorhaben- und personenbezogen. Ein zukünftiger Käufer hat für sein individuelles Bauvorhaben eine eigene Genehmigung einzuholen, profitiert jedoch von der bereits erfolgten behördlichen Vorprüfung als belastbarer Planungsgrundlage. Gemäß der vorliegenden Planung ist eine Bruttogrundfläche von ca. 250 m² mit bis zu 1,5 Vollgeschossen realisierbar. Zur Veranschaulichung der baulichen Möglichkeit wird im Exposé mittels KI erstellte Visualisierungen dargestellt.Die dargestellte Planung dient der Orientierung und stellt keine Garantie für eine spätere Genehmigung dar. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der Bauvoranfrage und dem beantragten Vorbescheid nicht um eine endgültige Baugenehmigung handelt. Der Vorbescheid ist vorhaben- und personenbezogen. Ein zukünftiger Käufer hat für sein individuelles Bauvorhaben eine eigene Genehmigung einzuholen, profitiert jedoch maßgeblich von der bereits erfolgten behördlichen Vorprüfung, welche das Genehmigungsrisiko erheblich reduziert und eine belastbare Orientierung für die weitere Planung bietet.

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