Kaufpreis 236.520 €
Zimmer 1
31832 Springe
Objektdaten
Veröffentlicht am: 16. Januar 2026
Frei ab: 12. Januar 2026
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
Objektbeschreibung
Exposé Baugrundstück in Ortslage Mittelrode 69/3
Sämtliche im Exposé enthaltenen Angaben stammen aus dem vom Nachlasspfleger beauftragten Gutachten, aus der Bauakte oder sind öffentlich zugänglich und sind nicht von mir überprüft worden.
Alle im Online-Ordner enthaltenen Dateien sind zwingend mit diesem Exposé verbunden.
Grundbuch:
• Grundbuch von Mittelrode
• Blatt 132, lfd. Nr. 1
• Flur 1, Flurstück 69/3
• 2.628 m²
Stichpunkte zum Grundstück:
• baureifes Land - Baugrundstück in Ortslage
• Straßenfront ca. 95 Meter
• Mittlere Tiefe ca. 35 Meter
• Grundstücksgröße 2.628 m²
• unregelmäßige Grundstücksform
• Erschließungsstraße mit geringem Anliegerverkehr
• separate Gehwege nicht vorhanden
• Parkmöglichkeiten nicht bzw. nur eingeschränkt vorhanden
• Anschlüsse an Versorgungs- & Abwasserleitungen sind in der Erschließungsstraße vorhanden
• das Grundstück ist unbebaut, Einfriedungen sind nicht vorhanden
• gewachsener, normal tragfähiger Baugrund
• es sind keine Grundwasserschäden erkennbar bzw. bekannt
Rechtliches:
• in kein Bodenordnungsverfahren einbezogen
• Baulastenverzeichnisses wurde nicht eingesehen
• Baulasten im Sinne des § 81 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) werden für Grundstücke im Außenbereich üblicherweise nicht eingetragen
• Für den Bereich des Bewertungsobjektes ist kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorhanden
• Die Zulässigkeit von Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen
• für das Grundstück besteht nach § 34 BauGB ein jederzeit durchsetzbarer Anspruch auf (Wieder-) Bebauung, baureifes Land
• Es liegt keine bauordnungsrechtliche Genehmigung vor
• Für das Grundstück liegt ein Bauvorbescheid gemäß § 73 Abs. 1 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) vor. Demnach ist das Flurstück 69/3 der Flur 1, Gemarkung Mittelrode, dem unbeplanten Innenbereich zuzuordnen
• Seitens der archäologischen Denkmalpflege wird darauf hingewiesen, dass sich das Grundstück in einem archäologisch sensiblen Gebiet befindet. Die mit einem Bauvorhaben verbundenen Erdarbeiten bedürfen daher einer denkmalrechtlichen Genehmigung gem. § 13 NDSchG. Auf die Bestimmungen des § 6 Abs. 2 NDSchuG (Veranlasserprinzip) wird in diesem Zusammenhang hingewiesen
• Das Bewertungsgrundstück ist bezogen auf die vorhandene Erschließung beitragsfrei. Der Rat der Stadt Springe hat die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und der wiederkehrenden Beiträge beschlossen. Die Beitragspflicht ist entfallen.
• Die Anschlussbeitragspflicht ist für das Bewertungsgrundstück bereits entstanden. Eine Heranziehung für Abwasserund Kanalbaubeiträge darf nur einmalig erfolgen. Eine Erhebung steht daher für das Grundstück nicht aus. Für die Errichtung weiterer Grundstücksanschlussleitungen sind die tatsächlichen Kosten vom Grundstückseigentümer zu tragen (sog. „Kostenerstattung“).
• Die Informationen zur beitrags- und abgaberechtlichen Situation beruhen auf den Angaben der Stadt Springe. Es liegt eine entsprechende Erschließungsbescheinigung vor.