Kaufpreis 298.000 €
Zimmer 3
76139 Karlsruhe
Größe 70 m2
Objektdaten
Veröffentlicht am: 19. Januar 2026
Baujahr: 1930
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
Objektbeschreibung
In ruhiger und gewachsener Wohnlage von Karlsruhe-Hagsfeld befindet sich dieses ca. 490 m² große Grundstück mit interessantem Entwicklungspotenzial. Die längliche Grundstücksform sowie die bestehende Bebauung eröffnen verschiedene Nutzungsmöglichkeiten.Aktuell ist das Grundstück mit einem kleinen Wohnhaus bebaut, das ursprünglich in den 1930er-Jahren errichtet und im Laufe der Jahrzehnte erweitert wurde. Das Gebäude erstreckt sich über ein Erd- und Dachgeschoss und bietet eine Wohnfläche von rund 70 m². Die Beheizung erfolgt über Nachtspeicheröfen, die Warmwasseraufbereitung über einen elektrischen Boiler. Das ca. 25 cm starke Mauerwerk sowie zweifach verglaste Kunststofffenster aus den Jahren 1993/94 sind vorhanden. Insgesamt befindet sich das Haus in einem stark sanierungs- und renovierungsbedürftigen Zustand.Im vorderen Bereich des Grundstücks befinden sich eine ältere Garage sowie ein angrenzender Schuppen. Beide Nebengebäude sind deutlich in die Jahre gekommen; insbesondere der Schuppen ist teilweise einsturzgefährdet und bedarf einer grundlegenden Instandsetzung.Das Grundstück bietet mehrere denkbare Entwicklungsperspektiven. Neben einer Sanierung und Modernisierung des Bestandsgebäudes ist auch ein Abriss mit anschließendem Neubau - etwa eines kompakten Einfamilienhauses oder eines Tiny Houses - vorstellbar. Darüber hinaus könnte entlang der bestehenden Bauflucht zur Straße ein Neubau in Grenzbebauung, angelehnt an die Nachbarbebauung, grundsätzlich denkbar sein. Ebenso wäre die Realisierung einer zusätzlichen kleinen Wohneinheit möglich. In allen Fällen sind die geltenden Abstandsflächen- und Stellplatzregelungen sorgfältig zu prüfen.Ein Bebauungsplan liegt nicht vor; es gilt § 34 BauGB. Maßgeblich ist, dass sich ein Vorhaben in Art und Maß der baulichen Nutzung sowie in die umgebende Bebauung einfügt. Das Umfeld ist geprägt von Ein- und Zweifamilienhäusern, teils auch in zweiter Reihe. Die genannten Angaben stellen keine baurechtliche Beratung dar.