Objektdaten
Objektbeschreibung
Das Grundstück liegt an einer befestigten Anliegerstraße, am Ortsrand und lässt den Blick auf ein freies Feld schweifen. Nach Auskunft des örtlichen Bauamtes ist eine Bebauung nach § 34 ff. Baugesetzbuch zulässig. Das heißt sie soll sich nach Art und Umfang an der Umgebungsbebauung orientieren, die aus Einfamilienhäusern in eingeschossigere Bauweise (Bungalow) und aus Häusern mit Satteldach besteht. Auch ein Doppelhaus wäre denkbar. Die Grundstücksbreite zur Straße beträgt etwa 28 m. Durch Anlegen einer Stichstraße - wie in der Nachbarschaft mehrfach vorhanden - wäre eine Bebauung auch in zweiter Reihe denkbar.Eine Parzellierung und Teilung in etwa 10 große Baugrundstücke wäre möglich, wenn die Erschließung der jeweiligen Grundstücke gesichert wird. Für die im hinteren Teil liegende Fläche muss eine Zufahrtstraße geplant und die Verlegung von Wasser, Abwasser und Strom organisiert werden, damit hier gebaut werden kann. Die Gemeinde hat Zustimmung signalisiert. Details dazu klären Sie am Besten direkt mit den Genehmigungsbehörden.Ähnliche Angebote
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