Objektdaten
Objektbeschreibung
Die Grundstücke entstehen durch Teilung, diese Kosten sind im Kaufpreis enthalten. Auf dem Grundstück wird ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für das hinterliegende Grundstück eingetragen. Bebaut werden darf nach der Nachbarschaftsbebauung. Noch ist auch der Erweb beider durch Teilung enstehenden Grundstücke möglich, wenn z.B. ein Doppelhaus bzw. genehmigungsfähiges Mehrfamilenhaus entstehen soll. Hierzu müssen dann Anfragen zur Machbarkeit an die Stadtverwaltung in Strausberg usw. gestellt werden.Ähnliche Angebote
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