Baugrundstück in Herbolzheim

Kaufpreis 315.000 €
79336 Herbolzheim

Objektdaten

Veröffentlicht am: 24. Januar 2026
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
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  • Objektbeschreibung

    GESAMTZUSAMMENFASSUNGBebauungsplan "Wehrle" - Stadt Herbolzheim(inkl. 1. und 2. Änderung / alle relevanten Festsetzungen für Gebiet 1)1. Art der baulichen Nutzung (Gebiet 1)WA - Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVONur Einzelhäuser und Doppelhäuser zulässig2. Maß der baulichen Nutzung (Gebiet 1)2.1 Grundflächenzahl (GRZ)GRZ = 0,4? Maximal 40 % des Grundstücks dürfen überbaut werden.2.2 Geschossflächenzahl (GFZ)GFZ = 0,8? Alle Geschossflächen zusammen dürfen max. 80 % der Grundstücksfläche betragen.3. Gebäudehöhen & Geschosse3.1 Zahl der Vollgeschosse2 Vollgeschosse zulässig(als Höchstgrenze, nicht zwingend voll auszunutzen)3.2 Wandhöhen (nach ursprünglichem Plan)Max. Wandhöhe:? ca. 7,00 m für Gebiet 1(Wert aus dem zeichnerischen Teil)3.3 Firsthöhe (neue verbindliche Regelung / 2. Änderung!)Die 2. Änderung ersetzt die alte Höhenregel vollständig:Maximale Firsthöhe: 10,8 mMinimale Firsthöhe: 9,2 m? Messpunkt: Oberkante Straßenmitte vor dem Grundstück4. DachgestaltungAlle Dachformen zulässigDachneigung für Gebiet 1:? 40-45°Dachfarbe: nur rötlich bis rotbraun(Schwarz oder anthrazit sind nicht zulässig)Dachaufbauten:max. 1/3 der Wandlängedürfen die Firsthöhe nicht überschreitenNegativdächer (eingeschnittene Dächer) unzulässigDächer dürfen nicht senkrecht über die Außenwand heruntergezogen werden5. FassadengestaltungNur Putz- oder Holzfassaden zulässigBeton, Glas und Holzanteile zulässigNicht erlaubt:KunststoffverkleidungenBlechzementgebundene FaserstoffeFarben müssen gedeckt sein (keine grellen Farben)6. Garagen & StellplätzeMüssen innerhalb der überbaubaren Fläche stehenOder auf gesondert eingezeichneten FlächenMindestabstand zur Straße: 0,75 mFalls nicht ins Hauptgebäude integriert ? Satteldach vorgeschrieben7. Begrünung & Pflanzgebote7.1 Vorgärten & freie FlächenVorgärten und unbefestigte Flächen müssen begrünt werden7.2 Pflanzpflicht auf jedem GrundstückMindestens 1 mittelgroßer, einheimischer LaubbaumBei Grundstücken über 400 m²: mindestens 2 BäumeVorgeschlagene Arten:EberescheFeldahornKastanieLindeObstbaumartenAhorn8. Mindestgröße der Grundstücke (wichtig!)(laut 2. Änderung der Satzung)Einzelhaus: mindestens 380 m²Doppelhaushälfte: mindestens 350 m² pro Hälfte? Damit soll eine Überverdichtung verhindert werden.9. Zahl der WohnungenMaximal 2 Wohnungen pro GebäudeAuch bei Doppelhaushälften: je Hälfte max. 2 Wohnungen10. Verkehr & ErschließungStraßenflächen müssen gemäß Plan gestaltet werdenLärmschutzwall entlang der B3:Kombination aus Wall und GeräuschschutzwandGesamthöhe gem. LärmschutzgutachtenIn oberen Geschossen nur "passiver Lärmschutz" möglich11. VersorgungsanlagenEine Fläche für eine Umspannstation ist im Plan vorgesehen? betrifft dein Grundstück NICHT12. OrdnungswidrigkeitenWer gegen die aufgrund des Bebauungsplans erlassenen Festsetzungen verstößt, handelt ordnungswidrig (§ 73 LBO).13. HinweiseBei Bodenfunden ist das Landesdenkmalamt sofort zu informieren (§20 DSchG)

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