Ein großes teilbares Baugrundstück in Borkwalde bei Potsdam

Kaufpreis 399.000 €
Zimmer 1
14822 Borkwalde

Objektdaten

Veröffentlicht am: 24. Januar 2026
Frei ab: 21. Januar 2026
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
  • Objektbeschreibung

    Grundstück: Das zu verkaufende Grundstück liegt im planungsrechtlichen Geltungsbereich der rechtskräftigen Ergänzungssatzung Teil 1 von 2003 der Gemeinde Borkwalde und ist gemäß §34 BauGB bebaubar. Über die Zulässigkeit der konkreten Bauvorhaben entscheidet die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark. Es ist Aufgabe des Erwerbers alle für die Nutzung/Umnutzung/Bebauung erforderlichen Auskünfte und Anträge sowie Genehmigungen auf eigene Kosten selbst einzuholen. In unmittelbarer Umgebung des Grundstücks stehen eine Reihe von unterschiedlichen Einfamilienhäusern sowohl jüngeren wie auch älteren Baujahres. Die Größe des zu verkaufenden Grundstückes beträgt ca. 2.557 m². Das Grundstück besteht aus einem Flurstück, mit direkter Straßenanbindung und hat eine Straßenfront von ca. 38 m und eine Tiefe von ca. 67 m. Aufgrund der Straßenbreite von ca. 38 m lässt es sich in zwei gleichgroße Grundstücke mit einer jeweiligen Straßenfront von ca. 19 m und eine Fläche von jeweils ca. 1.278 m² teilen. Das Grundstück wurde bisher nicht als Bau- bzw. Erholungsfläche genutzt. Das Grundstück ist im Wesentlichen mit Kiefern und einigen Laubbäumen sowie Unterholz und Sträuchern bewachsen, sodass in Abhängigkeit des Kompensationsfaktors im Zuge des Bauantragsverfahrens Kosten für die Waldumwandlung erwartet werden können. Nach Auskunft des Landkreises Potsdam-Mittelmark sind keine Altlasten und Baulasten auf dem Grundstück verzeichnet. Eintragungen in der Denkmalliste für Bau- und Bodendenkmäler sind nicht bekannt. Erschließung: Das Grundstück liegt an der Ernst-Thälmann-Straße. Dieser südliche Teil der Straße ist derzeit noch unbefestigt, sie verfügt über eine Straßenbeleuchtung. Die Anschlüsse für Trinkwasser, Strom, Erdgas und Telefon inkl. Glasfaser liegen vor dem Grundstück auf der Straße an. Für das Abwasser muss eine Sammelgrube angelegt werden. Die Abwasserentsorgung erfolgt in dem Bereich dezentral. Der Erwerber trägt alle noch in Zukunft anfallenden Kosten für Erschließungsmaßnahmen, für die Herstellung der Grundstücks- und Hausanschlüsse sowie einer Grundstückszufahrt. Es können auch noch Kosten für die Waldumwandlung bzw. Ersatzaufforstung anfallen. Ebenso die zur Durchführung des Kaufvertrages anfallenden Nebenkosten, u.a. die Notarkosten, die Grunderwerbsteuer und die Vertragsdurchführungskosten.

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