Objektdaten
Objektbeschreibung
Diese 2-Zimmer-Wohnung bietet ein außergewöhnliches Wohnerlebnis – gleichermaßen attraktiv für Eigennutzer wie für Kapitalanleger. Ein besonderes Highlight ist der über die gesamte Wohnungsbreite verlaufende Balkon, der sowohl vom Wohnzimmer als auch vom Schlafzimmer aus zugänglich ist. Von hier aus eröffnen sich eindrucksvolle Ausblicke auf die Kölner Skyline mit Domblick sowie stimmungsvolle Sonnenuntergänge. Beim Betreten der Wohnung überzeugt die durchdachte und funktionale Raumaufteilung: Geradeaus befindet sich das Schlafzimmer, zur rechten Seite das modern gestaltete Badezimmer und zur linken Seite der offen konzipierte Wohn- und Küchenbereich. Diese klare Struktur ermöglicht eine optimale Nutzung der Wohnfläche und ein angenehmes Wohngefühl. Das Badezimmer ist zeitgemäß ausgestattet und verfügt über eine ebenerdige Dusche, WC, Waschbecken sowie einen Handtuchtrockner, der zusätzlichen Komfort bietet. In der gesamten Wohnung sorgen großflächige, bodentiefe Fenster für ein hohes Maß an Tageslicht und eine helle, freundliche Atmosphäre. Der Balkon erweitert den Wohnraum um einen attraktiven Außenbereich, von dem aus Sie den Anblick der Kölner Skyline genießen. Der offen gestaltete Wohnbereich besticht durch seine Großzügigkeit und Helligkeit. Auf der linken Seite befindet sich die vollausgestattete Einbauküche, die ideal auf den Alltag abgestimmt ist. Zur Ausstattung gehören eine Spülmaschine und Waschmaschine des Herstellers Zanussi, ein Induktionskochfeld, ein Backofen, ein Kühlschrank mit Gefrierkombination sowie eine Dunstabzugshaube – beste Voraussetzungen für ein ideales Kocherlebnis! Ein der Wohnung zugeordneter Kellerraum schafft zusätzlichen Stauraum. Auch das Gebäude selbst überzeugt durch hohen Komfort: Neun Aufzüge, verteilt auf drei Aufzugsbereiche mit jeweils drei Aufzügen, sorgen für kurze Wartezeiten. Zu den Allgemeinflächen zählen eine repräsentative Lobby mit Empfang und Pförtner, ein separater Mülltonnenbereich sowie ein Fahrradunterstand. Für Kapitalanleger lassen sich bei möblierter Vermietung mindestens 25 € / m² erzielen, was einer Mietrendite von 5,3% entspricht! Objektzustand: Erstbezug nach Sanierung Balkon, Keller, Fahrstuhl, Einbauküche, Barrierefrei, Fliesen, Sonstiges (s. Text) Bemerkungen: Die Wohnung wurde im Jahr 2026 umfassend kernsaniert und präsentiert sich in einem modernen und hochwertigen Zustand. Lediglich die vorhandenen Fenster, die Heizkörper im Wohn- und Schlafzimmer sowie die bestehenden Elektrokanäle wurden nicht erneuert. Alle übrigen Gewerke wurden umfassend überarbeitet bzw. neu ausgeführt. Zusätzlich verfügt die Wohnung über Rauchabzüge im Schlafzimmer und Wohnzimmer (Deckenbereich) sowie in der Küche (Wandbereich). Die Kernsanierung umfasst vor allem folgende Bestandteile: - Neue Bodenbeläge inklusive Fußleisten - Neue Türen und Türzargen - Komplett erneuerte Boden- und Wandverfliesung im Badezimmer - Sämtliche Sanitäranlagen inklusive neuer Verrohrungen - Neue Einbauküche - Vollständig erneuerte Elektrik inklusive Schaltergarnitur, Leuchtmittel und Gegensprechanlage - Überarbeitung aller Wände und Decken Das Uni-Center Köln ist an das städtische Fernwärmenetz angeschlossen und wird über Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) versorgt. Bei diesem effizienten Versorgungskonzept werden Strom und Wärme zentral erzeugt und die entstehende Nutzwärme dem Gebäude über Fernwärme zugeführt. KWK-Fernwärme zeichnet sich durch einen hohen Gesamtwirkungsgrad, eine zuverlässige Versorgung sowie einen gegenüber Einzelheizungen reduzierten CO₂-Ausstoß aus. Die Heizungsanlage wurde zuletzt in 1988 erneuert. Zwar wurde im Gesamtgebäude des Uni-Centers in Teilbereichen historisch Asbest in Bodenaufbauten verbaut, in der Wohnung selbst befindet sich jedoch ausdrücklich kein Asbest! Im Rahmen der Kernsanierung wurden sämtliche Bodenaufbauten vollständig entfernt und fachgerecht erneuert. Vorhandene Möbelstücke können nach Absprache optional übernommen werden, was für einen kurzfristigen Einzug einen zusätzlichen Vorteil darstellt.Energieträger: Fernwärme
Makleranfragen nicht erwünscht. Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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