Außergewöhnliches Reihenmittelhaus im Bungalow-Stil mit Atrium in Wolkersdorf

Kaufpreis 439.000 €
Zimmer 3
91126 Schwabach
Größe 114 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 30. Januar 2026
Baujahr: 2005
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
Neu

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  • Objektbeschreibung

    Dieses außergewöhnliche Reihenmittelhaus im Bungalow-Stil aus dem Jahr 1977 überzeugt durch seine offene Architektur, hohe Decken und ein besonderes Raumgefühl. Auf ca. 114 m² Wohnfläche entfaltet sich ein durchdachtes Wohnkonzept, das sowohl Individualität als auch Wohnkomfort bietet.Herzstück des Hauses ist der großzügige Wohn- und Essbereich mit beeindruckender Deckenhöhe. Darüber befindet sich eine offene Empore, die sich ideal als Arbeitsplatz, Leseecke oder Rückzugsort eignet und dem Haus seinen besonderen Charakter verleiht. Große Fensterflächen sorgen für viel Tageslicht und eine angenehme Wohnatmosphäre.Das Haus verfügt über zwei Schlafzimmer und eignet sich damit optimal für Paare oder eine kleine Familie mit einem Kind. Das weiß geflieste Badezimmer ist mit WC, Dusche und Badewanne ausgestattet, ergänzt durch zwei separate WCs, die den Alltag komfortabel gestalten. Die Bodenbeläge bestehen aus Teppich- und Fliesenböden.Ein echtes Highlight ist der sichtgeschützte Atriumbereich sowie die Terrasse mit angrenzendem Garten - ein ruhiger Rückzugsort zum Entspannen, Gärtnern oder für gemütliche Stunden im Freien. Eine Gartenhütte bietet zusätzlichen Stauraum.Im Untergeschoss steht ein Hobbyraum zur Verfügung, der flexibel genutzt werden kann, beispielsweise als Werkstatt, Fitness- oder Freizeitraum. Beheizt wird das Haus über eine Öl-Zentralheizung (Baujahr 2005) mit Erdtank. Holzisolierglasfenster sind vorhanden. Eine Garage im nahegelegenen Garagenhof rundet das Angebot ab.Das Objekt befindet sich überwiegend im ursprünglichen Zustand und bietet damit eine ideale Grundlage, um eigene Wohnideen und Modernisierungswünsche umzusetzen.Der Verkauf des Objekts erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des zuständigen Betreuungsgerichts. Für den Käufer bedeutet dies, dass sich die Zeitspanne zwischen dem Notartermin und der Kaufpreisfälligkeit verlängern kann.

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