Kaufpreis 29.900 €
47647 Kerken
Objektdaten
Veröffentlicht am: 3. Februar 2026
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
Objektbeschreibung
Ungleichmäßig geschnittenes Grundstück, die Fläche verläuft entlang der Kölner Straße und reicht bis zur Bahnlinie. Grundstück ist derzeit ungenutztes Grünland mit stellenweise Baum- und Strauchbewuchs. Das Grundstück grenzt direkt an eine Bebauung von Gewerbeobjekten mit Wohnanteilen an. Der offizielle Bodenrichtwert für die direkt angrenzenden gewerblichen Bauflächen in der Kölner Straße liegt bei ca. 32 EUR/m². Für Wohnbauflächen in der benachbarten Siedlung liegt der Bodenrichtwert bei ca. 235 EUR/m² (Stand 01.01.2025).Hinweise des Eigentümers:1. Bei dem Flurstück handelt es sich um eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 2.055 m², da ein erhöhter Abstand zur Gleismitte eingehalten werden muss. 2. Es gelten die besonderen Bedingungen der Verkäuferin Deutsche Bahn AG, die in einer Bezugsurkunde (Teil des Exposés) enthalten sind. U.a. ist eine Einfriedung zur Bahnlinie zu errichten. 3. Der Kaufgegenstand kann eisenbahnrechtlich gewidmet sein und damit der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes unterliegen. Zur Überführung des Kaufgegenstandes aus der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit in die kommunale Planungshoheit ist die Durchführung eines Freistellungsverfahrens gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich. § 23 AEG ist zum 23.07.2025 geändert worden. Aufgrund der Aktualität der Gesetzesänderung ist noch unbekannt, wie das Eisenbahn-Bundesamt die Änderung des § 23 AEG anwendet. Wenn der Kaufgegenstand durch das Eisenbahn-Bundesamt von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG nicht freigestellt wird, verbleibt der Kaufgegenstand in der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes. Das hat zur Folge, dass der Kaufgegenstand nicht der kommunalen Planungshoheit der zuständigen Kommune/Behörde unterliegt.Katasterangaben: Gemarkung Eyll, Flur 3, Flurstück 161Grundstücksgröße ca. 2.055 m², noch zu vermessende Teilfläche Die Kosten der Vermessung trägt der Veräußerer.