Kaufpreis 539.000 €
Zimmer 4
80939 München
Größe 88 m2
Objektdaten
Veröffentlicht am: 3. Februar 2026
Baujahr: 1986
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
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Objektbeschreibung
Diese großzügig geschnittene 4-Zimmer-Wohnung befindet sich in einer gepflegten Wohnanlage aus dem Baujahr 1986 und überzeugt durch eine durchdachte Raumaufteilung sowie ein angenehmes Wohnambiente. Die Wohnung steht leer und ist sofort bezugsfrei - ideal für Eigennutzer wie auch Kapitalanleger.Die Wohnung verfügt über eine Wohnfläche von ca. 88 m² und bietet folgende Räume: . Helles Wohnzimmer mit direktem Zugang zum überdachten Balkon, ideal für entspannte Stunden im Freien . Separate Küche mit Platz für einen Essbereich . Elternschlafzimmer . Zwei weitere Zimmer, flexibel nutzbar als Kinder-, Arbeits- oder Gästezimmer . Modernes Badezimmer mit schöner Dusche . Separates WC . Geräumiger Flur mit Abstellfläche sowie zusätzlichem AbstellraumEin großer Kellerraum gehört ebenfalls zur Wohnung und bietet viel Stauraum.Abgerundet wird das Angebot durch einen Tiefgaragenstellplatz, der zusätzlich zum Kaufpreis mit 25.000 € separat ausgewiesen ist.Die Beheizung des Gebäudes erfolgt über umweltfreundliche Fernwärme.Die Wohnung befindet sich auf einem Grundstück im Erbbaurecht. Das bedeutet folgendes:Sie werden Eigentümer der Wohnung, jedoch nicht des Grundstücks . Das Erbbaurecht läuft bis zum 31.07.2084 . Der Erbbauzins beläuft sich monatlich auf 222,40 € . Bis dahin kann die Wohnung genutzt, verkauft und vererbt werdenMit dem Ende der Laufzeit: . erlischt das Wohnungs-Erbbaurecht automatisch . Wohnung und Gebäude gehen in das Eigentum des Grundstückseigentümers (Stadt München) über . es besteht danach kein Wohn- oder Eigentumsrecht mehrEntschädigung: . Der Erbbauberechtigte erhält 2/3 des Verkehrswerts des Gebäudes zum Zeitpunkt des Ablaufs . Maßgeblich ist ausschließlich der Gebäudewert, nicht der Grundstückswert . Ein wirtschaftlicher Abschlag von ca. 1/3 ist zu berücksichtigenHinweis bezüglich Finanzierungen: . Bestehen zum Laufzeitende noch Grundschulden, kann die Stadt diese von der Entschädigung abziehen
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