Objektdaten
Objektbeschreibung
Die Vermietung erfolgt ausschließlich an Personen, die nachweislich in einem städtischen Beschäftigungsverhältnis oder in einem Beschäftigungsverhältnis der freienWohlfahrtspflege, im Bereich der Pflege- und Heilberufe mit geringen und mittleren Gehaltsstufen tätig, sowie seit langem in der Stadt ansässig sind. Eine Vermietung ist auch an Auszubildende von Pflege- und Heilberufen möglich.Ein Nachweis über die Tätigkeit (z.B. Arbeitsvertrag, Arbeitgeberbescheinigung) sowie Gehaltsnachweis ist erforderlich und wird aber erst später abgefragt.Ähnliche Angebote
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