Objektdaten
Objektbeschreibung
Wohnen Sie dort, wo Hilden seinen Ursprung hat. Im 1. Obergeschoss dieses denkmalgeschützten Fachwerkhauses (16. Jh.) bieten wir drei lichtdurchflutete Zimmer und ein privates Badezimmer an. Über einen gemeinsamen Flur gelangen Sie in das Herzstück des Hauses im Erdgeschoss: Eine gemeinschaftlich genutzte Gourmet-Küche mit Miele- und Liebherr-Geräten sowie ein helles Esszimmer mit Blick auf den Itterbach. Ihre Vorteile im Überblick: Privatsphäre: Drei abgeschlossene Zimmer im 1. OG zur exklusiven Nutzung. Kulinarik: Mitbenutzung der High-End-Küche (Induktion,...) und des Esszimmers. Natur pur: Großer Garten mit direktem Zugang an das Ufer des Itterbachs. Effizienz: Behagliche Wärme durch modernste Luft-Wasser-Wärmepumpe bei niedrigen Energiekosten. Lage: 450 m zur City, 300 m zum Bus – zentral und dennoch absolut ruhig zum Bach gelegen. Konditionen: Die Vermietung erfolgt als "Wohnen auf Zeit" oder langfristiges Coliving-Modell. Die Pauschalmiete deckt alle Kosten (Heizung, Strom, Highspeed-Internet) ab. Warmmiete: 1.430,00 € (All-inclusive) Garten, Duschbad, Einbauküche, Sonstiges (s. Text) Bemerkungen: Das historische Fachwerkgebäude ist weitgehend im Ursprung erhalten und gepflegt. Die mit einer anderen Einzelperson genutzte Wohnküche ist mit Echtholzmöbeln und neuen Miele- und Liebhergeräten ausgestattetet. Ebenfalls steht gemeinsam eine Mielewaschmaschine und ein Mieletrockner zur Verfügung. Ein Fahrrad kann im Eingangsbereich - der früheren Futtertenne - abgestellt werden. Der innenliegende Bauerngarten mit überdachtem Freisitz, kleinem Rondell mit grossem Landhausschirm steht zur Mitbenutzung zur Verfügung. Vom Garten aus kann man dem Dahinfliessen der am Grundstück angrenzenden Itter lauschen und einen Blick dorthin durch die Türbogenöffnung der noch aus Ziegelsteinen errichteten und schützenden Gartenmauer werfen.Energieträger: Luft-/Wasserwärme
Wohnen auf geschichtsträchtigem Grund an der Elberfelder Straße 44
Die Historie: Wurzeln im 16. Jahrhundert
Dieses Fachwerkhaus ist weit mehr als ein Denkmal – es ist ein Zeuge der Hildener Stadtgeschichte. Es wurde auf den massiven Grundmauern des ursprünglichen Servatiushofes errichtet, dessen Ursprünge bis ins 16. Jahrhundert zurückreichen.
Der Servatiushof: Namensgeber war der Heilige Servatius. Solche Höfe waren im alten Hilden oft Keimzellen der landwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung.
Architektur: Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Die Kombination aus historischem Eichenfachwerk und den Bruchsteinfundamenten des Vorgängerbaus verleiht den Räumen ein unvergleichliches Raumklima und eine besondere Aura der Beständigkeit.
Die Lage: Zwischen Urbanität und Natur
Die Adresse Elberfelder Straße 44 markiert den Übergang vom pulsierenden Stadtleben zur grünen Lunge Hildens.
City-Anbindung: Nur ca. 450 Meter Fußweg trennen Sie vom Kirchplatz am Anfang der Fußgängerzone im Verlauf bis zum Alten Markt und dem Stadtpark.
Das Itterbach-Ufer: Während das Haus zur Vorderseite urban mit pulsierendem Geschäftsleben eingebunden ist, öffnet es sich nach hinten zum Itterbach. Das beruhigende Fließen des Wassers und der private Garten bieten einen Rückzugsort, der in dieser zentralen Lage eine Seltenheit darstellt.
Die Technik: Nachhaltigkeit trifft Tradition
Ein historisches Haus mit der Energiebilanz der Zukunft. Wir haben das Gebäude behutsam, aber konsequent modernisiert:
Luft-Wasser-Wärmepumpe: Das Haus wird CO₂-arm und hocheffizient beheizt. Sie wohnen in einem Denkmal, ohne die energetischen Nachteile eines Altbaus. Wärme-Strom von der Sonne aus eigener PV-Anlage!
Miele-Exzellenz: Die Ausstattung der gemeinschaftlichen Bereiche folgt dem Prinzip „Immer besser“. Miele- und Liebherr-Geräte garantieren Zuverlässigkeit und Bedienkomfort auf höchstem Niveau.
Elektromobilität: Stellplatz mit Wallbox, Sie laden Ihr Auto wann Sie möchten... eine PV-Anlage ist vorhanden.
Haustiere sind leider nicht möglich.
Von zukünftigen Mietern wird eine positive Schufaauskunft erwartet. Ebenfalls die Vorlage des vollständig ausgefüllten Mieterfragebogens.
Makleranfragen nicht erwünscht. Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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