Kaufpreis 230.000 €
47198 Duisburg
Objektdaten
Veröffentlicht am: 11. Februar 2026
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Objektbeschreibung
Immobilie
Bei dieser schönen Immobilie handelt es sich um ein Hammergrundstück in zweiter Reihe mit Zufahrt über das vordere Grundstück, auf der sich eine Doppelhaushälfte befindet, die aktuell aufwändig saniert wird.
Die Lage und Größe des Grundstücks erlauben vielfältige Möglichkeiten der Bebauung.
Lage
Die Immobilie liegt verkehrsgünstig im linksrheinischen Stadtteil Duisburg Hochheide - im Stadtbezirk Homberg/Ruhrort/Baerl.
Der Stadtteil Hochheide ist im Osten eng mit dem Stadtteil Alt-Homberg verbunden und geht siedlungstechnisch ohne erkennbare Grenze in die Stadt Moers im Westen über. Mit der naheliegenden Auffahrt auf die A40 verfügt Hochheide über einen guten Anschluss an das Stadtzentrum von Duisburg.
Auch über öffentliche Verkehrsmittel ist das Stadtzentrum gut zu erreichen. Entweder über den naheliegenden Bahnhof in Moers oder aber die Linie 929, die sowohl den Bahnhof Moers als auch den Hauptbahnhof in Duisburg direkt anfährt.
In der näheren Umgebung befinden sich zahlreiche Supermärkte und Restaurants, aber auch Schulen, Kindergärten, Spielplätze und Freizeiteinrichtungen.
Sonstiges
• Bebauungsplan: Für das Grundstück existiert kein Bebauungsplan, somit richtet sich die zulässige Bauhöhe nach Gebäudehöhen in der Nachbarschaft. In der Nachbarschaft befinden sich MFH mit bis zu 3 Vollgeschossen plus Staffelgeschoss.
• Zugang/Zufahrt: Die Zufahrt erfolgt über das vordere Grundstück, Wege- und Leitungsrecht wird im Rahmen des Kaufs gewährt. In diesem Fall sollte jedoch eine schriftliche Nutzungs- und Kostenvereinbarung getroffen werden, um Unterhaltungspflichten bzw. -kosten gerecht zu regeln. Alternativ kann das Grundstück, auf dem die Zufahrt liegt, anteilig erworben werden.
• Bauverpflichtung: 1) Auf dem Grundstück sollten Häuser mit 1-2 Vollgeschossen gebaut werden. Für höhere Gebäude ist nach Absprache ein Aufschlag auf den Verkaufspreis zu entrichten. 2) Der Käufer sollte zeitnah eine Planung für das Grundstück vorlegen (innerhalb der nächsten 12 Monate) bzw. das Grundstück bebauen (innerhalb der nächsten 3 Jahre), da ansonsten die Fertigstellung der Außenanlagen der vorderen Immobilie bzw. der Zufahrt nicht möglich ist.
• Grundbuchstand: Lastenfrei
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