Baugrundstück mit Altbestand!

Kaufpreis 379.000 €
Zimmer 1
21033 Hamburg

Objektdaten

Veröffentlicht am: 11. Februar 2026
Frei ab: 8. Februar 2026
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
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  • Objektbeschreibung

    Attraktives Baugrundstück in gefragter Lage von Bergedorf. Altbestand vorhanden! Verkauf erfolgt ausschließlich als Grundstück. Grundstück: 758 m² Bebaubarkeit: Einzel- oder Doppelhaus max. 4 Wohnungen Grundfläche: Die Grundfläche darf 303,2 m² nicht überschreiten Bebauungsplan: Es gilt der Bebauungsplan Lohbrügge 74, in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1977 Bodenrichtwert: ca. 500,-/ m² Kaufpreis: € 379.000,- Hinweis: Bitte den Grundstückszuschnitt des Flurstückes 807 beachten Maklerprovision: 6,25% inkl. 19% MwSt. bezogen auf den Kaufpreis, zahlbar vom Käufer nach notarieller Beurkundung. Baukörper: Zulässig sind Einzel- oder Doppelhäuser. Das Einzelhaus ist im Baurecht ein Gebäude auf einem Grundstück, welches jeweils einen Abstand zu den seitlichen Grundstücksgrenzen einhält. Der Abstand beträgt in Hamburg 0,4 (40 %) der Höhe der Außenwand (H), mindestens jedoch 2,5 m. Doppelhäuser bestehen aus zwei aneinander gebauten Gebäuden auf zwei benachbarten Grundstücken. Die Gebäude haben also einen gemeinsame Wand, die auf der Grundstücksgrenze verläuft. An den Kopfseiten müssen die Gebäude - ebenfalls wie das Einzelhaus jeweils einen seitlichen Abstand von 0,4 H oder mindestens 2,5 m einhalten. Für das Grundstück gilt zudem die Einschränkung, dass pro Gebäude höchstens 2 Wohnungen zulässig sind. Grundfläche: Die Grundfläche des Neubaues darf höchstens 0,4 (40 %) der Grundstücksfläche betragen. Da das Grundstück 758 m² groß ist, darf die Grundfläche des Neubaus somit höchstens 303,2 m² betragen. Wichtig: Bitte beachten Sie den Zuschnitt des Flurstückes 807, hier kann es zu Abweichungen kommen. Geschossflächen- zahl: Geschosse: Die Geschossflächenzahl beträgt 0,5 (50 %) der Grundstücksfläche. In diesem Fall beträgt sie 379 m². Bei der Berechnung der Geschossflächenzahl wird nicht die BGF herangezogen. Die Berechnungsgrundlage findet sich auch hier in der jeweils gültigen BauNVO. Bei der BauNVO von 1977 gilt: Die Geschossflächenzahl ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände sind mitzurechnen. Die Dachform ist nicht festgesetzt, jedoch die Zahl der Vollgeschosse auf 1 Vollgeschoss. Zudem gibt es ein 15 m tiefes Baufenster. Innerhalb des Baufensters dürfen die baulichen Anlagen frei positioniert werden. Weitere Vorgaben gibt es für das betreffende Grundstück nicht. Alle Informationen haben wir vom Bauamt erhalten und übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Irrtümer vorbehalten. Die Flurkarte finden Sie im Expose´.

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