Baugrundstück in Töging zum Schnäppchenpreis

Kaufpreis 129.000 €
Zimmer 1
84513 Töging a. Inn

Objektdaten

Veröffentlicht am: 15. Februar 2026
Frei ab: 11. Februar 2026
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
Neu

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  • Objektbeschreibung

    Absolutes Schnäppchen ! Neu zu vermessendes Grundstück Weichselstrasse Töging Voraussichtliche Grundstücksgröße ca. 410 qm Kaufpreis ca. 300 Euro pro qm Aktueller Bodenrichtwert 430 Euro / qm Bebaubar mit einem Einfamilienhaus Das Grundstück ist unbebaut und gerodet und kann nach Baugenehmigung sofort bebaut werden. Im Bereich der zukünftig geplanten Einfahrt muss der Gehsteig abgesenkt werden. Nach Bau-Fertigstellung muss ein Zaun zum bestehenden Grundstück erstellt werden. Wichtig: Das Grundstück liegt ausserhalb des gültigen Bebauungsplans. Nach Aussage des Bauamtsleiters und Bürgermeisters von Töging sowie Aussage des Landratsamts kann das Grundstück über den neu geschaffenen „Bauturbo“ bebaut werden. Für den Bauturbo muss der Käufer einen Vertrag mit der Stadt Töging abschließen, der folgende Punkte enthält: - Baupflicht zur bezugsfertigen Errichtung des Vorhabens innerhalb von drei Jahren nach Bestandskraft der Baugenehmigung - Zur Absicherung der Baupflicht erhält die Stadt ein notariell verbrieftes Kaufangebot, dass ins Grundbuch eingetragen wird (Auflassungsvormerkung). Kaufpreis ist der Bodenrichtwert zum 01.01.2024 (das derzeit aktuellste). Das Kaufangebot kann auch zu Gunsten Dritter ausgeübt werden. Das Kaufangebot dürfen wir nur annehmen, wenn die Baupflicht nicht innerhalb der o. g. Frist erfüllt wird. Plus entsprechendes vertragliches Vorkaufsrecht. - Kosten für Kanal- und Wasseranschluss auch im öffentlichen Grund trägt komplett der Käufer - Pflicht zur Einhaltung der Grundflächenzahl GRZ eines allgemeinen Wohngebiets (GRZ = 0,4) nach der Berechnung der BauNVO von 2017 (also die aktuelle Fassung). - Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind als gärtnerisch gestaltete, unversiegelte Grünflächen auszuführen und zu unterhalten. Diese Flächen sind unter anderem mit standortgerechten, klimaangepassten Gehölzen, Stauden und Rasensaatgut zu bepflanzen. Großflächige Gestaltung mit Kunstrasen, Schotter, Kies oder ähnlichen Belägen, insbesondere in Kombination mit nicht durchwurzelbaren Folien und Vliesen, ist unzulässig. - Pro angefangene 250 m² Grundstücksfläche ist mindestens ein standortgerechter, klimaangepasster Baum der 2. Wuchsklasseordnung zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die Standorte sind so zu wählen, dass ausreichend Wurzelraum und Abstand zu Gebäuden und Versorgungsleitungen gewährleistet sind. - Über die letzten zwei Punkte wird eine Reallast und eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zu Gunsten der Stadt eingetragen.

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