Bauland in top Lage von Oranienburg

Kaufpreis 299.000 €
16515 Oranienburg

Objektdaten

Veröffentlicht am: 15. Februar 2026
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  • Objektbeschreibung

    Das Grundstück liegt ruhig in einem gewachsenen Wohngebiet von Oranienburg und bietet ideale Voraussetzungen für den Neubau eines Einfamilienhauses. Das Gelände ist eben, eingezäunt und teilweisemit Bäumen, Sträuchern und Efeubewuchs versehen. Im hinteren Bereich steht ein kleiner, nicht mehr nutzbarer Bungalow, der im Zuge der Neubebauung abgerissen werden kann. Zudem befindet sich auf dem Grundstück ein alter ungenutzter Keller.Im künftigen Baufeld sind einige Baumfällungen notwendig, die nach der Baumschutzsatzung der Stadt Oranienburg genehmigungspflichtig sind.Insgesamt bietet das Grundstück durch seine Suüausrichtung und die ruhige Lage ein attraktives Umfeld für individuelles Wohnen.BESTAND BUNGALOW = ABRISSAuf dem Grundstück stehen ein älterer Bungalow (ca. 1945), ein Anbau (ca. 1948) sowie ein separater ungenutzter Keller. Aufgrund des Alters ist ein Abriss empfehlenswert, wodurch Sie das Grundstück vollständig neu gestalten können – ohne Einschränkungendurch bestehende Bausubstanz.GRUNDSTÜCKSTIEFE – VIELE MÖGLICHKEITEN + Breite ca. 18 m + Tiefe ca. 58 mMit einer Länge von rund ca. 58 Metern bietet das Grundstu¨ck außergewöhnlich viel Raum zur individuellen Gestaltung. Der hintere Bereich eignet sich ideal für Nebengelass, ein Gartenhaus, eine kleine Werkstatt oder auch einen geschützten Pool- und Freizeitbereich. Durch die langgezogene Form lassensich verschiedene Garten- und Ruhebereiche klar voneinander trennen – perfekt für Hobby, Familie und persönliche Rückzugsorte.ERSCHLIESSUNGIn der Straße: Strom, Wasser, Kanalisation,befestigte Straße, StraßenbeleuchtungABSTANDSFLÄCHENNach § 6 BbgBO sind zu Nachbargrenzen mindestens 3 m Abstandsfläche einzuhalten. Die tatsächliche Tiefe richtet sich nachder Wandhöhe des geplanten Gebäudes. Je nach Lage kann zusätzlich eine Bauflucht- oder Baulinie zu berücksichtigen sein, um sich in die vorhandene Straßenbebauung einzufügen.Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlicheFestlegungen erfolgen im Rahmen desBauantrags durch die Bauaufsichtsbehörde(§ 6 BbgBO, § 675 Abs. 2 BGB).PKWPraxisregel Oberhavel / OranienburgFür ein Einfamilienhaus (freistehend oder Doppelhaushälfte) sind nach Verwaltungspraxis des Landkreises Oberhavel zwei Stellplätzepro Wohneinheit nachzuweisen.Ein Carport oder eine Garage zählt als Stellplatz; Zufahrten sind nicht anrechenbar. Stellplätze müssen befestigt, wassergebundenoder versickerungsfähig(z. B. Ökopflaster) ausgeführt werden.Für das Bauvorhaben sind daher mindestens zwei Stellplätze (z. B. Garage + Außenstellplatz oder zwei Außenstellplätze) vorzusehen.Genaue Angaben: im Rahmen einer Bauvoranfrage oder eines Bauantrags mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des LandkreisesOberhavel abgestimmt. Dieser Hinweisersetzt keine individuelle rechtliche oder bauordnungsrechtliche Beratung gemäß § 675 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 49 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO).

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