Grüne Oase in Erlangen: Gepflegte 3-Zimmer-Wohnung mit Balkon & Stellplatz

Kaufpreis 279.000 €
Zimmer 3
91052 Erlangen
Größe 82 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 16. Februar 2026
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
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  • Objektbeschreibung

    Die attraktive 3-Zimmer-Eigentumswohnung befindet sich im Erdgeschoss eines sehr gepflegten Mehrfamilienhauses aus dem Baujahr 1966. Mit einer Wohnfläche von ca. 82 m² bietet sie eine ideale Aufteilung für Eigennutzer, Wohngemeinschaften oder Kapitalanleger. Besonders hervorzuheben ist der Balkon mit Blick ins Grüne – eine echte kleine Oase der Ruhe mitten in Erlangen. Die Wohnung selbst besticht durch eine angenehme Wohnatmosphäre und wurde laufend gepflegt. Das Badezimmer wurde 2011 modernisiert, zudem sind überwiegend Kunststofffenster verbaut. Beheizt wird die Anlage komfortabel über Fernwärme. Zur Wohnung gehört ein praktischer Abstellraum (auch als Gäste-WC nutzbar), ein praktisches Kellerabteil sowie ein Außenstellplatz. Die gesamte Wohnanlage präsentiert sich in einem sehr ordentlichen und gepflegten Zustand. Die Lage kombiniert Stadtnähe mit hohem Freizeit- und Erholungswert: eine grüne Umgebung, beste Infrastruktur und eine ruhige Wohnstraße machen dieses Objekt zu einer attraktiven Investition.Besonderheit: Attraktives Erbbaurecht – Ihr Liquiditätsvorteil! Diese Immobilie wird im Rahmen eines privaten Erbbaurechts veräußert. Das bietet für Sie einen entscheidenden Vorteil: Der Kaufpreis liegt spürbar unter dem marktüblichen Niveau für vergleichbare Objekte im Volleigentum. Sie erwerben das Eigentum am Gebäude und nutzen das Grundstück gegen einen sehr moderaten monatlichen Erbbauzins von derzeit nur rund 100,– EUR. Trotz des Erbbaurechts genießen Sie volle Eigentümer-Rechte: Sie können die Wohnung selbst bewohnen, gewinnbringend vermieten oder jederzeit weiterverkaufen. Sicherheit & Perspektive: Der Vertrag läuft noch langfristig bis zum 23.11.2065. Für die Zeit nach Vertragsablauf bietet das Erbbaurecht klare Optionen: Entweder wird der Vertrag in Abstimmung mit dem privaten Grundstücksgeber verlängert, oder das Eigentum am Gebäude geht gegen eine vertraglich fixierte Entschädigung an den Grundstückseigentümer über. Der Erbbaurechtsvertrag sieht ausdrücklich vor, dass Sie bei Nicht-Verlängerung eine Entschädigung in Höhe von 2/3 des dann aktuellen Gebäudewertes (Verkehrswert) erhalten. Dies sichert Ihre Investition auch über die Laufzeit hinaus ab.

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