Kaufpreis 350.000 €
Zimmer 5
26655 Westerstede
Größe 140 m2
Objektdaten
Veröffentlicht am: 22. Februar 2026
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
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Objektbeschreibung
Das ursprünglich um ca. 1950 errichtete Wohnhaus wurde im Jahr 1977 erweitert und aufgestockt und bietet damit eine solide bauliche Grundlage für vielfältige Nutzungsmöglichkeiten.Erdgeschoss (ca. 76 m² Wohnfläche)- Wohnzimmer- Wohn-/Esszimmer- Schlafzimmer- Küche- Badezimmer mit Badewanne, Dusche, WC und Waschbecken- Wintergarten- FlurObergeschoss (ca. 64 m² Wohnfläche)- Zwei Zimmer- Küche- Badezimmer mit Dusche, WC und Waschbecken- Wintergarten- FlurZusätzlich steht ein Kellerraum zur Verfügung.Das Nebengebäude umfasst eine Garage sowie zwei Abstellräume, ideal für Lagerzwecke, Fahrräder oder Werkzeuge. Die Ausstattung beinhaltet Kunststofffenster mit Isolierverglasung, Rollläden und eine Gaszentralheizung. In den Sanitärbereichen sind Fliesen verlegt, in den übrigen Räumen Auslegeware auf Holzboden.Grundstück und EntwicklungspotenzialDas insgesamt 940 m² große Grundstück bietet außergewöhnliches Entwicklungspotenzial.Hervorzuhebender EntwicklungshinweisGemäß dem neuen Bebauungsplanentwurf der Stadt Westerstede ist auf dieser Fläche die Errichtung von zwei Doppelhäusern mit jeweils zwei Wohneinheiten möglich. Somit können insgesamt 4 Wohneinheiten (4 WE / DHH) realisiert werden.Damit eignet sich das Grundstück sowohl für klassische Eigengenutzung als auch besonders für Projektentwickler, Investoren oder attraktive Mehrgenerationenlösungen.Zusätzliche Nutzungsperspektive:Neben einer vollständigen Neubebauung bietet sich ebenfalls die Möglichkeit, den vorderen Gebäudebestand zu sanieren und den hinteren Grundstücksbereich für eine Neubebauung zu nutzen. Diese Kombination aus Bestandssicherung und baulicher Erweiterung eröffnet zusätzliche Flexibilität für individuelle Wohnkonzepte oder renditeorientierte Projektentwicklungen.Entwicklungshinweis gemäß Bebauungsplan Nr. W1(in Kraft seit 12.12.2025)Der Bebauungsplan Nr. W1 der Stadt Westerstede eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit zur Errichtung von Doppelhäusern. Dabei sind folgende Festsetzungen maßgeblich und zwingend einzuhalten:Begrenzung der Wohneinheiten nach Grundstücksgröße- Zulässig ist eine Wohneinheit pro volle 200 m² Grundstücksfläche.- Bei einer Gesamtfläche von 940 m² ergibt sich damit die Zulässigkeit von maximal 4 Wohneinheiten.Maximal zwei Wohneinheiten pro Wohngebäude- Pro Gebäude sind höchstens 2 Wohneinheiten erlaubt.- Damit entspricht die geplante Konfiguration von zwei Doppelhäusern mit je zwei Wohneinheiten exakt dem baurechtlich maximal möglichen Umfang.Baurechtliche Definition eines Doppelhauses- Ein Doppelhaus liegt baurechtlich nur dann vor, wenn jede Haushälfte auf einem separaten Grundstück errichtet wird.- Im Rahmen einer Realteilung ist daher nachzuweisen, dass jedes Einzelgrundstück die Festsetzungen des Bebauungsplans W1 vollständig erfüllt.Wichtiger Hinweis zur PlanungssicherheitDie Einhaltung sämtlicher Festsetzungen liegt in der Verantwortung des zukünftigen Eigentümers sowie eines qualifizierten Entwurfsverfassers.Es handelt sich hier um eine erste, fachlich begründete Voreinschätzung. Sollte die bauliche Entwicklung maßgeblich für eine Kaufentscheidung sein, wird ausdrücklich empfohlen, eine Bauvoranfrage bei der Stadt Westerstede zu stellen.
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