Kaufpreis 825.000 €
Zimmer 5
55130 Mainz
Größe 190 m2
Objektdaten
Veröffentlicht am: 23. Februar 2026
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Objektbeschreibung
Das im Jahr 1990 erbaute Wohn- und Geschäftshaus befindet sich auf einem ca. 930 m² großen Grundstück und erstreckt sich über zwei Etagen. Die Immobilie eignet sich besonders für kleine und mittelständische Unternehmen, die Wohnen und Gewerbe in einem Objekt kombinieren möchten. Zulässig sind alle Betriebe, die im Bereich nicht störender Gewerbe tätig sind. Die Immobilie bietet ein ruhiges und angenehmes Arbeitsumfeld und erfüllt die Anforderungen für Betriebe, die Wert darauf legen, die umliegende Nachbarschaft nicht zu beeinträchtigen.Ein Abriss des Bestandsgebäudes, ein Neubau oder eine Erweiterung des bestehenden Gebäudes ist in Absprache mit dem zuständigen Bauamt möglich, wodurch zusätzliche Potenziale für individuelle Nutzungs- oder Entwicklungsmöglichkeiten entstehen.Immobilie: Die Wohnfläche von ca. 190 m² verteilt sich auf fünf Zimmer, die sich über das Erd- und Obergeschoss erstrecken. Im Erdgeschoss befindet sich eine separate Einliegerwohnung mit eigenem Badezimmer, die ideal als Gäste- oder Mehrgenerationenwohnung genutzt werden kann. Darüber hinaus steht ein großzügiger Hobby- oder Partyraum zur Verfügung.Eine großzügige Terrasse mit einer Fläche von ca. 30 m² bietet einen Blick auf den Garten und lädt zu entspannten Stunden im Freien ein. Für Fahrzeuge stehen eine Garage und drei Stellplätze zur Verfügung.Das Gebäude verfügt zudem über eine Gewerbefläche von ca. 90 m², die sich im Erdgeschoss befindet und vielfältige geschäftliche Nutzungsmöglichkeiten eröffnet.Die Immobilie wird durch eine zentrale Gasheizung beheizt. Zusätzlich sorgt ein gemütlicher Holzofenkamin für eine angenehme Wohnatmosphäre.Der bauliche und technische Zustand des Gebäudes ist als gut zu bewerten.Objekt ist vermietet: 2.300 Euro/Kaltmiete im Monat. befristeter Mietvertrag bis zum 31.08.2027.*************************Bitte beachten Sie die planungs- und bauordnungsrechtlichen Vorgaben und Auskünfte in Bezug auf das Grundstück:- Das Objekt befindet sich in einem eingeschränkten Gewerbegebiet (GEE).- Gemäß den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans "Südlicher Heiligkreuzweg (W96)", der seit 2004 rechtskräftig ist, ist die Art der baulichen Nutzung als Gewerbegebiet und "eingeschränktes" Gewerbegebiet (GEE) gemäß § 8 BauNVO festgelegt.- Innerhalb dieses eingeschränkten Gewerbegebiets sind gemäß § 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO ausschließlich Gewerbebetriebe oder Teile von Gewerbebetrieben zulässig, die das Wohnen nicht wesentlich stören.- Ausnahmsweise sind Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber zulässig, sofern sie dem Gewerbebetrieb zugeordnet sind. Wohngebäude sind im festgesetzten Bebauungsplan jedoch nicht zulässig.Nicht zulässig sind:- Arbeiterwohnungen oder Monteurzimmer- Ferienwohnungen- MehrfamilienhäuserDagegen zulässig sind:- Beherbergungsbetriebe, z. B. Bed and Breakfast oder Hotels- Handwerksbetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören- Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen- Wohnungen für Betriebsinhaber und BetriebsleiterWeitere spezifische Nutzungen müssen im Vorfeld mit dem Bauamt Mainz geklärt werden.Nach Aussage des Stadtplanungsamtes ist zudem nicht zu erwarten, dass der aktuelle Bebauungsplan geändert wird. Ferner gibt es im Rahmen des Planungsrechts keine Bestrebungen seitens der Stadt Mainz, den bestehenden Bebauungsplan zugunsten einer Erweiterung des angrenzenden Wohngebiets zu ändern.
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