Bieterverfahren: Wohn + Geschäftshaus in Zwiesel / Stadtmitte!

Kaufpreis 120.000 €
Zimmer 8
94227 Zwiesel
Größe 230 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 26. Februar 2026
Baujahr: 1968
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
Neu

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  • Objektbeschreibung

    Kurzbeschreibung Verkauf erfolgt im Bieterverfahren mit einem Mindestgebot ab 120.000 €. Objekt Besichtigung des gesamten Anwesens ausschließlich am Freitag, den 13. März 2026 im Zeitraum von 14.00-15.30 Uhr in Zwiesel!Eine Voranmeldung ist notwendig!Das Mindestgebot beträgt 120.000 €. Objekt wird nach Gebot verkauft, vorbehaltlich der Annahme des Verkäufers.Zum Verkauf im Bieterverfahren steht eine teilweise renovierte Doppelhaushälfte / Stadthaus mit- 2 Wohnungen mit je ca. 100 m²- Gewerbeeinheit im EG mit ca. 100 m²- und teilausgebautem DG mit zusammen ca. 365 m² Gesamtfläche auf einem Grundstück mit ca. 280 m² Fläche im Zentrum von Zwiesel.Das Baujahr des Wohnhauses ist 1968.Das Gebäude ist teilvermietet (Café im EG sowie Wohnung 1. OG).Diese Flächen wurden teilweise schon renoviert.Das 2. OG sowie das DG sollten einer Modernisierung unterzogen werden.Die Balkone müssen einer Ertüchtigung unterzogen werden.Stellenweise ist in der nicht vermieteten Wohnung im 2. OG Schimmelbefall ersichtlich.Die mangelnde Beheizung könnte eine Ursache hierfür sein.Das Haus ist unterkellert.Eine Einzelgarage ist vorhanden und vermietet.Die Beheizung der Wohnräume erfolgte über eine Gas-Zentralheizung aus 2002.Direkt neben dem Wohnhauseingang grenzt der KFZ-Stellplatz an.Sehr geehrte Interessenten,wir lassen den Markt entscheiden!Jetzt können Sie diese Immobilie gegen Gebot ab 120.000 € erwerben!Das Wichtigste vorab: Das Immobilien-Bieterverfahren ist keine Auktion und keine Versteigerung. Gegen Gebot heißt einfach nur, dass Sie als Interessent ein Gebot für dieses Anwesen abgeben und dieses unter Umständen so günstig wie bei einer Auktion oder einer Versteigerung erwerben könnten. Nur: beim Bieterverfahren besteht für den Verkäufer kein Zwang das Höchstgebot anzunehmen! Vorbehalten der Annahme des Verkäufers.Am Ende des Verfahrens steht kein Zuschlag, sondern eine ganz normale notarielle Kaufabwicklung zum Höchstgebot, wenn der Eigentümer dieses akzeptiert. Selbstverständlich werden alle, die Gebote abgegeben haben und nicht zum Zuge gekommen sind informiert, bzw. können ihr Gebot nochmals erhöhen.

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