Kaufpreis 410.000 €
Zimmer 5
42929 Wermelskirchen
Größe 136 m2
Objektdaten
Veröffentlicht am: 26. Februar 2026
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
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Objektbeschreibung
Solide Substanz mit Entwicklungspotenzial - Einfamilienhaus mit Anbau, Garage & DoppelcarportDieses Einfamilienhaus vereint eine klassische massive Bauweise mit großzügigen Flächen und bietet eine attraktive Basis für individuelle Wohnideen. Das Ursprungsgebäude wurde im Jahr 1964 errichtet und im Jahr 1974 durch einen Anbau sinnvoll erweitert.Die Bauweise entspricht dem soliden Standard der 1960er- und 1970er-Jahre: massive Außenwände, Stahlbetondecken sowie umlaufende Ringanker sorgen für eine stabile und langlebige Grundstruktur. Das Haus ist auf Streifenfundamenten gegründet und steht auf gewachsenem Boden.Mit einer Wohnfläche von ca. 136 m² zuzüglich Kellerfläche bietet die Immobilie ausreichend Platz für Familienleben, Arbeiten von zu Hause oder individuelle Nutzungskonzepte. Der vorhandene Keller schafft zusätzliche Nutz- und Abstellflächen.Die vorhandenen Kunststofffenster mit Isolierverglasung sowie die nachträgliche Innendämmung des Daches stellen bereits erste energetische Maßnahmen dar. Beheizt wird das Gebäude über eine Ölheizung der Marke Viessmann aus dem Jahr 1985. Die Warmwasserversorgung erfolgt über Durchlauferhitzer und ein Untertischgerät. Der Energieausweis weist die Energieeffizienzklasse H aus.Sämtliche Elektro-, Wasser- und Abwasserleitungen stammen im Wesentlichen aus dem Baujahr. Damit eröffnet sich Käufern die Möglichkeit, das Haus technisch und energetisch nach eigenen Vorstellungen zu modernisieren und an heutige Wohnansprüche anzupassen.Abgerundet wird das Angebot durch eine Garage sowie ein Doppelcarport, sodass komfortable Stellplatzmöglichkeiten für mehrere Fahrzeuge vorhanden sind.Hinweis zur möglichen GrundstücksgestaltungPlanungsrechtliche EinordnungDas Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die planungsrechtliche Zulässigkeit möglicher Bauvorhaben richtet sich nach § 34 Abs. 1 BauGB. Demnach ist eine Bebauung grundsätzlich zulässig, sofern sich Art und Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise sowie die überbaubare Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügen.Der Flächennutzungsplan weist die Fläche als Wohnbaufläche aus. Im Rahmen einer behördlichen Vorabstimmung wurde mitgeteilt, dass mehrere Bebauungsvarianten grundsätzlich denkbar sind, sofern im jeweiligen Antragsverfahren (Bauvoranfrage oder Bauantrag) ein entsprechender Einfügungsnachweis erbracht wird.Die konkrete Planung, die Einhaltung der bauordnungs- und planungsrechtlichen Vorgaben (z. B. Abstandsflächen) sowie die Ausarbeitung der Antragsunterlagen obliegen dem jeweiligen Entwurfsverfasser. Eine abschließende Entscheidung erfolgt ausschließlich im Rahmen des formellen Genehmigungsverfahrens durch die zuständige Behörde. Es obliegt dem Kaufinteressenten duch eine eigenständige Prüfung bei den zuständigen Behörden oder durch fachkundige Dritte die baurechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen.
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