Renovierte 1-Zimmer-Dachgeschosswohnung mit Einbauküche in Köln-Dünnwald!

Warmmiete 777 €
Zimmer 1
51069 Köln
Größe 30 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 7. März 2026
Frei ab: 1. April 2026
Nebenkosten: 200 €
Kaltmiete 495 €
Baujahr: 1960
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
Neu

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  • Objektbeschreibung

    Die umfangreich renovierte 1-Zimmer-Wohnung befindet sich im Dachgeschoss eines Wohn-/Geschäftshauses in zentraler Lage von Köln-Dünnwald. Aufgeteilt ist die Wohnung in eine kleine Eingangsdiele, einen geräumigen Wohn-/Ess-/Schlafbereich mit offen gestalteter Kochecke sowie einem Badezimmer. Das moderne Duschbad ist mit einem WC, einem Waschbecken und einem Handtuchheizkörper ausgestattet. Im Bereich der Dusche wird noch eine Duschkabine eingesetzt. Im Kellergeschoss des Hauses steht dem Mieter ein eigener Kellerraum zur Verfügung. Ein Waschkeller existiert nicht, so dass die Waschmaschine in der Wohnung untergebracht werden muss. Ein fest zugeteilter Pkw-Stellplatz hinter dem Haus für monatlich 50,-- EUR rundet das gesamte Angebot ab.Die derzeit vorhandene Einbauküche (Küchenzeile mit Kühlschrank, 2-Platten Ceranfeld, Mikrowelle und Spüle) steht dem Mieter während der gesamten Mietzeit zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung. Der Vermieter gewährleistet, dass die vorhandenen Elektrogeräte zum Zeitpunkt des Mietbeginns vollständig intakt sind. Notwendig werdende Reparaturen im Bereich der Einbauküche inklusive eines eventuell notwendig werdenden Ersatzes von defekt werdenden Elektrogeräten (in vergleichbarer Qualität) gehen während und bei Beendigung der Mietzeit zu Lasten des Mieters. Bei Auszug des Mieters verbleibt die Einbauküche nebst Elektrogeräten in der Wohnung.Die Wohnung wird dem Mieter bei Mietbeginn in einem umfangreich renovierten Zustand übergeben. In 2025 wurden bereits ein neues Bad, neue Heizkörper, neue Bodenbeläge, neue Tapeten, neue Schalter sowie neue Türen eingebaut. Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung bei Auszug entsprechend den aktuellen gesetzlichen Regelungen bezüglich der Schönheitsreparaturen an den Vermieter zurückzugeben.Von Vermieterseite wird ein beidseitiger vertraglicher Kündigungsverzicht von 1 Jahr angestrebt, damit beide Mietvertragsparteien längerfristige Planungssicherheit haben.

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