Attraktive Grundstücksteilfläche mit Potenzial für eine Doppelhaushälfte

Kaufpreis 229.000 €
Zimmer 1
86568 Hollenbach

Objektdaten

Veröffentlicht am: 14. März 2026
Frei ab: 10. März 2026
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
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  • Objektbeschreibung

    Diese beiden Baugrundstücke bieten eine attraktive Gelegenheit für Bauherren, den Traum vom eigenen Zuhause in Form einer Doppelhaushälfte zu verwirklichen. Das ursprüngliche Gesamtgrundstück mit einer Fläche von ca. 1.138 m² wird in zwei etwa gleich große Grundstücke aufgeteilt, die jeweils einzeln verkauft werden. Jedes Grundstück bietet ausreichend Platz für die Errichtung einer modernen Doppelhaushälfte mit Garten, Terrasse und individuellen Außenbereichen. Zur besseren Veranschaulichung der Bebauungsmöglichkeiten wurde eine Beispielplanung für zwei Doppelhaushälften inklusive Grundriss erstellt. Diese Planung dient ausschließlich der Visualisierung und zeigt eine mögliche Bebauung der Grundstücke. Da für das Grundstück kein Bebauungsplan vorliegt, richtet sich die baurechtliche Zulässigkeit nach §34 BauGB. Ein Neubau muss sich somit in Art und Maß der baulichen Nutzung in die umliegende Bebauung einfügen. Als Orientierung kann der nahegelegene Bebauungsplan „Motzenhofen-Nord“ herangezogen werden. Dieser sieht unter anderem eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,30 sowie eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,30 vor. Daraus ergibt sich rechnerisch eine mögliche Grundfläche beziehungsweise Geschossfläche von insgesamt ca. 340 m² für das ursprüngliche Gesamtgrundstück. Die umliegende Bebauung ist überwiegend durch Wohnhäuser mit einem Vollgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss geprägt, wodurch sich eine Bebauung mit Doppelhaushälften gut in das bestehende Umfeld einfügen kann. Highlights ✅ Zwei Baugrundstücke aus Teilung eines ca. 1.138 m² großen Grundstücks ✅ Einzelverkauf der Grundstücke ✅ Ideal für die Bebauung mit je einer Doppelhaushälfte ✅ Baureifes Land (erschlossen und beitragsfrei) ✅ Flexible Bebauungsmöglichkeiten nach §34 BauGB ✅ Orientierung an GRZ 0,30 und GFZ 0,30 ✅ Attraktive Gelegenheit für Bauherren oder Eigennutzer Alle Angaben zur möglichen Bebauung stellen unverbindliche Orientierungswerte dar. Die konkrete baurechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens ist vom Käufer eigenständig mit der zuständigen Baubehörde zu klären und bedarf einer entsprechenden Genehmigung. Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins freuen wir uns auf Ihre Anfrage.

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