2,5-ZI.-WO. MIT ALPENSICHT PROV.FREI ZU VERK.

Kaufpreis 269.000 €
Zimmer 2
78262 Gailingen am Hochrhein
Größe 69 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 16. März 2026
Baujahr: 1993
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
Neu

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  • Objektbeschreibung

    Die wunderbar ruhige 2,5-Zimmer-Wohnung befindet sich in einer im Jahr 1994 errichteten Wohnanlage im zweiten Stock. Bei der Anlage wird auf eine gute Pflege geachtet, die die Verwaltung seit Jahren zuverlässig durchführt. Anfragen bzw. Anliegen werden zeitnah durch die HV beantwortet und erledigt. Das Haus und die Wohnanlage werden von einem Hausmeister gewissenhaft gepflegt und sauber gehalten. Das Gebäude wurde in massiver Ziegelbauweise errichtet. Die Fenster sind aus Kunststoff mit Isolierverglasung und spezieller Wärme- und Schallisolation. Die Wohnung wird mit einer Fußbodenheizung beheizt. Neben dem offenen Wohncharakter der Wohnung ist der große überdachte Südbalkon (Zugang vom Schlaf- und Wohnzimmer) ein besonderes Highlight mit sehr guten Licht- und Sonnenverhältnissen, bei Föhnlage Alpensicht. Infos zur WEG: Anzahl Einheiten: 48, MEA: 25 von 1000 Gesamt-Inst.-RL: 270.649,61 E., Anteil: 6.766,24 E. Hausgeld ab 01.08.2025: 315,00 E. J.abr. 2024: Erstattung: 302,46 E. Ausstattung: + Moderne Architektur, durchdachter Grundriss + Bodentiefe Fenster, Fußb.heizung + Wohnung: voll möbliert und eingerichtet (inklusive Küchenutensilien), umgehende Nutzung möglich + Zusätzliche vorhandene Schlafmöglichkeiten: 2 Ausziehsessel im Schlaf- und Wohnzimmer, Quer-Klappbett im Wohnzimmer + Badezimmer mit Wannenbad, Spiegelschrank und Unterschränkchen + Abschließbares, 7,5 m² großes, trockenes Kellerabteil mit zu öffnendem Fenster + großzügiger Wasch- bzw. Trockenraum mit bereits vorhandener Miele-Waschmaschine und Miele-Trockner + Fahrradraum mit Ausgang zum Innenhof + verschließbare Einzelgarage (25.000,00 E.) Sie finden diese sehr helle Etagenwohnung im ruhigen Südosten von Gailingen innerhalb einer gepflegten und ruhigen Wohnanlage. Das Dorfzentrum mit Geschäften und Gastronomie ist fußläufig in fünf Minuten erreichbar. Zum renaturierten Rheinufer mit dem wunderschönen Strandbad kommen Sie zu Fuß in gut zehn Minuten. Ebenso gut zu Fuß erreichen Sie sämtliche Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs (Discounter, Drogeriemarkt, Bäcker etc.), Bushaltestellen, die Grundschule, den Kindergarten, diverse Ärzte sowie das neurologische Reha-Zentrum Hegau-Jugendwerk. Zu umliegenden größeren Städten bzw. Ausflugszielen gelangen Sie dank guter Verkehrsanbindung in kurzer Zeit. Dank seiner günstigen und idyllischen Lage eignet sich Gailingen gleichermaßen als Standort für Urlauber als auch für Bewohner mit festem Wohnsitz. Touristen wissen die Nähe zum Bodensee, zu Zielen Richtung Schaffhausen-Rheinfall oder in die Innerschweiz (z. B. Luzern) zu schätzen. Sonstiges: I. Instandhaltungsmaßnamen 1. Im Januar 2026 durchgeführt: Ersatz des alten Heizsystems (Gas) durch ein Wärmepumpenhybrid-System Sonderumlage: 8.174,67 E. (vom Eigentümer bereits bezahlt) 2. Im Sommer bzw. Herbst 2026 durchzuführen: Sanierung der Flachdächer aller drei Häuser der Eigentümergemeinschaft Vorgesehene Sonderumlage für den Eigentümer: 30.300,00 E. (fällig voraussichtlich im Mai 2026, wird vom jetzigen Eigentümer übernommen und auch im Notarvertrag derart festgeschrieben) II. Neuer En.ausw. bzw. geringerer Energieverbrauch durch die neue Heizanlage Der aktuell und bis 17.03.2030 gültige EA wird trotz der Einbringung der neuen Heizanlage im Januar 2026 nicht neu erstellt, da erst nachvollziehbare Zahlen für den Verbrauch vorliegen müssen. III. Dachsanierung: (nachträgliche) Förderung zugunsten der WEG bzw. des-r neuen Eigentümers-Eigentümerin Nach Antragstellung bei der Bafa erhält die Eigentümergemeinschaft für die Sanierung der Dächer bzw. dem Anbringen einer Photovoltaik-Anlage eine Förderung. Diese beläuft sich auf Basis der Kostenschätzungen der Hausverwaltung auf folgende Gesamtsumme: 173.352,11 E. Anteil des Eigentümers an dieser Förderung: 4.333,80 E. Dieser Betrag geht dem-r neuen Eigentümer-in zu, entweder in Form einer Zuführung in die Rücklagen oder in Form einer Auszahlung, je nach Abstimmungsergebnis der Versammlung.

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