Bungalow – ruhige Lage mit Erbbaurecht

Kaufpreis 99.500 €
Zimmer 3
39114 Magdeburg
Größe 78 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 16. März 2026
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
  • Objektbeschreibung

    In ruhiger Wohnlage von Magdeburg befindet sich dieser eingeschossige Bungalow auf einem großzügigen Grundstück mit ca. 644 m² Fläche. Die Immobilie richtet sich an Käufer, die den baulichen Zustand realistisch einschätzen und entweder eine umfassende Sanierung oder eine Neubebauung in Betracht ziehen.Der Bungalow verfügt über eine bebaute Fläche von ca. 78 m². Vorhanden sind ein Wohnzimmer, ein Schlafzimmer, eine Küche, ein Badezimmer sowie ein Wintergarten, der aktuell als Diele genutzt wird. Der Heizungs- und Hauswirtschaftsraum befindet sich in einem separaten, von außen zugänglichen Gebäudeteil. Innerhalb des Hauses bestehen mehrere Stufen, sodass die Immobilie nicht barrierefrei ist.Das Haus befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Aus heutiger Sicht ist von einer umfassenden Modernisierung auszugehen. Insbesondere das Badezimmer und die Küche entsprechen nicht mehr heutigen Anforderungen und müssen vollständig erneuert werden. Auch die Elektroinstallation sowie die Sanitärinstallationen sind im Rahmen einer Sanierung neu herzustellen. Je nach Nutzungskonzept sind darüber hinaus erhebliche Eingriffe in den Innenausbau und Grundriss sinnvoll oder erforderlich. Insgesamt ist die Immobilie eher als Sanierungsobjekt mit weitreichendem Erneuerungsbedarf zu verstehen.Das Grundstück bietet gleichzeitig gute Entwicklungsmöglichkeiten. Vorhanden sind unter anderem ein Pool, ein Carport, eine überdachte Terrasse sowie ein älterer Teich. Die Außenanlagen befinden sich ebenfalls in einem Zustand, der je nach Anspruch überarbeitet, neu geordnet oder teilweise zurückgebaut werden sollte. Damit bietet das Grundstück Spielraum für eine individuelle Neugestaltung.Für Kaufinteressenten kommen grundsätzlich zwei Wege in Betracht:Zum einen kann die bestehende Bebauung übernommen und das bestehende Erbbaurecht fortgeführt werden. In diesem Fall bietet sich eine umfassende Sanierung des vorhandenen Bungalows an. Das kann insbesondere für Käufer interessant sein, die das Grundstück in seiner heutigen Struktur nutzen und die vorhandene Restlaufzeit des Erbbaurechts für sich als ausreichend ansehen.Zum anderen ist auch ein Abriss des Bestandsgebäudes mit anschließender Neubebauung denkbar. In diesem Fall ist zu beachten, dass zunächst der Bungalow als Erbbaurechtsobjekt erworben wird. Für eine freie Neubebauung ist anschließend der Erwerb des Grundstücks von der Landeshauptstadt Magdeburg zu prüfen. Dabei sind neben dem Kaufpreis für den Pachtbungalow auch die Kaufnebenkosten, mögliche Abrisskosten sowie die Kosten für die Grundstücksherstellung zu berücksichtigen. Hinzu kommen bei einem Neubau die üblichen Aufwendungen für Planung, Architekt, Genehmigung, Bodenplatte, Rohbau, Innenausbau und Fertigstellung. Eine Neubauentscheidung sollte daher wirtschaftlich und konzeptionell sorgfältig durchdacht werden.Hinweis zum ErbbaurechtDie Immobilie wird im bestehenden Erbbaurecht der Landeshauptstadt Magdeburg veräußert. Das Gebäude steht im Eigentum des Käufers, das Grundstück ist im Erbbaurecht vergeben. Die aktuelle Restlaufzeit beträgt rund 80 Jahre; der zugrunde liegende Erbbaurechtsvertrag mit ursprünglich 99 Jahren Laufzeit endet im Jahr 2106. Der Verkauf erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Stadt Magdeburg.
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