Denkmalgeschützte Doppelhaushälfte mit zwei Wohneinheiten in stadtnaher Lage / Kauf gegen Gebot

Kaufpreis 189.000 €
Zimmer 8
95326 Kulmbach
Größe 160 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 17. März 2026
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
Neu

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  • Objektbeschreibung

    Diese historische und denkmalgeschützte Doppelhaushälfte überzeugt durch ihren besonderen architektonischen Charme, eine attraktive Lage nahe der Stadtmitte sowie vielseitige Nutzungsmöglichkeiten. Das Gebäude vereint historischen Charakter mit funktionaler Raumaufteilung und bietet sowohl für Eigennutzer als auch für Kapitalanleger interessante Perspektiven.Im Objekt befinden sich zwei helle, gut geschnittene Wohnungen, die durch großzügige Fensterflächen mit viel Tageslicht für eine angenehme Wohnatmosphäre sorgen.Das Dachgeschoss erweitert die Nutzungsmöglichkeiten der Immobilie zusätzlich. Hier stehen zwei weitere Zimmer sowie ein Badezimmer zur Verfügung. Dieser Bereich eignet sich ideal als zusätzliche Wohnfläche, Gästeetage, Arbeitsbereich oder zur individuellen Nutzung.Die Immobilie ist vollständig unterkellert und bietet dadurch umfangreiche Abstell- und Nutzflächen. Die Lage der Doppelhaushälfte ist besonders attraktiv: Die Nähe zur Stadtmitte ermöglicht kurze Wege zu Einkaufsmöglichkeiten, gastronomischen Angeboten, Kindergarten, Schulen, öffentlichen Verkehrsmitteln sowie weiteren Einrichtungen des täglichen Bedarfs.Diese Immobilie bietet eine seltene Kombination aus historischem Flair, flexibler Nutzung und zentraler Lage. Sie eignet sich ideal für Mehrgenerationenwohnen, Eigennutzer mit zusätzlichem Vermietungspotenzial oder als langfristige Kapitalanlage. Da diese Immobilie unter Denkmalschutz steht ist kein Energieausweis nötig.SonstigesAufgrund einer Nachlassangelegenheit wird dieses Objekt im Bieterverfahren angeboten - das Mindestgebot liegt bei 189.000,- €.Beim Bieterverfahren handelt es sich nicht um eine Auktion oder eine Versteigerung. Das Bieterverfahren ist zeitlich begrenzt und gibt Ihnen die Möglichkeit, innerhalb dieser Zeit ein oder mehrere Gebote für die angebotene Immobilie abzugeben. Dem Verkäufer ist die Entscheidung vorbehalten, ob er das abgegebene Gebot annimmt, ablehnt oder auf dieser Basis weiter verhandeln will. Nur bei Einigung zwischen Ihnen und dem Verkäufer kommt es zur Übertragung der Immobilie durch einen notariellen Kaufvertrag. Beim Kauf von einem Gewerbetreibendem muß die Gesamtprovision vom Käufer übernommen werden. Die Bieterfrist wird spätestens Ende April beendet sein.

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