Wohnen im denkmalgeschützten Bauernhaus

Warmmiete 1.770 €
Zimmer 7
21635 Jork
Größe 200 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 20. März 2026
Frei ab: 1. Juli 2026
Nebenkosten: 170 €
Kaltmiete 1.600 €
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
Neu

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  • Objektbeschreibung

    Lagebeschreibung: Die Immobilie befindet sich in Jork in etwa 1 km Entfernung zur Ortsmitte. Jork bietet neben einer gut ausgebauten Infrastruktur eine Vielzahl von Freizeitaktivitäten, entspanntes Wohnen im Grünen und nicht zu vergessen die Städte Buxtehude, Stade und Hamburg in unmittelbarer Umgebung. Die schöne Altstadt von Buxtehude ist ca. 7 km entfernt. Hier ist auch der S-Bahnanschluss nach Hamburg. Objektbeschreibung: Das repräsentative denkmalgeschützte Bauernhaus verfügt über einen typischen Grundriss seiner Zeit. Das Haus bietet zwei Eingänge. Den typischen Eingang eines Altländer Bauernhauses im Gibel und den seitlichen Eingang. Mit großzügigen 200 Quadratmetern bietet die Immobilie Platz für die ganze Familie (max. 5 Personen) und verfügt über 7 Zimmer und 2 Badezimmer und einer Küche. Von dem großzügigen Flur mittig des Hauses gelangt man in sechs Räume und der modern ausgestatteten Küche mit Herd, Kühlschrank. Der Tresen lädt zum Verweilen ein. Anliegend kommen die neu errichteten Bäder (Gästetoilette und Bad mit Dusche und Badewanne) und Hauswirtschaftsraum. Im hinteren Teil des Hauses liegt auch das Gästezimmer. Alle Räume sind mit einem Holzfußboden ausgestattet. Die 200 qm Wohnflächen bieten Wohnen mit viel Spielraum Die oberen Stockwerke sind nicht ausgebaut, können aber als Abstellfläche genutzt werden. Auf dem großen Grundstück ist eine Garage mit angebautem Carport. Sie haben die Unterstellmöglichkeit für zwei Fahrzeuge und Ihre Gäste finden davor noch genügend Platz. Besonderes Augenmerk gilt dem repräsentativen Gartenteil zur Straße und einen weiteren großen Bereich neben dem Haus mit ca. 500 qm. Die Flächen bieten zur jeder Tageszeit Sonne und laden zum Verweilen, Gärtnern und Spielen ein. Keine Bestrebungen zur Mietübernahme durch Behörden. Die Nebenkosten wie Heizung (Gas), Strom und Müll werden vom Mieter direkt mit dem Versorger abgerechnet Aufgrund des Denkmalschutzes besteht keine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises.

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