Warmmiete 1.318 €
Zimmer 2
40472 Düsseldorf
Größe 80 m2
Objektdaten
Veröffentlicht am: 21. März 2026
Frei ab: 15. Mai 2026
Kaltmiete 960 €
Baujahr: 2023
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
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Objektbeschreibung
Objektreferenz: MO 1600/47125/6In einem modernen Neubau in Düsseldorf-Rath erwartet Sie eine großzügig geschnittene 2-Zimmer-Wohnung mit rund 80,69 m² Wohnfläche. Die Wohnung besticht durch ihre offene, freundliche Raumwirkung und die beiden großen Balkone, die Ihnen viel Platz zur Entspannung im Freien bieten.Dank der hochwertigen Bauweise und der durchdachten Grundrissgestaltung eignet sich die Wohnung ideal für Singles oder Paare, die Wert auf Komfort, moderne Ausstattung und viel Platz legen.AusstattungBöden:Pflegeleichter PVC-Boden in ansprechender Holzoptik in den Wohn- und SchlafbereichenWände:Raufasertapete, weiß gestrichen - neutral, hell und leicht zu möblierenBalkone:2 großzügige Balkone mit viel Platz für Sitzgelegenheiten, Pflanzen und Erholung im FreienBad:Modernes TageslichtbadBadewanneZeitgemäße, hochwertige SanitärausstattungNeubau-Standard:Energieeffiziente BauweiseModerne HaustechnikHelle Räume durch große FensterflächenEs handelt sich um sogenannte "preisgedämpfte Wohnung": Ihr Einkommen darf bis zu 60 Prozent über der Einkommensgrenze für einen WBS liegen. Zur Prüfung Ihrer Einkünfte benötigen wir die Lohnsteuerbescheinigung oder den Einkommenssteuerbescheid für das vergangene Kalenderjahr. Preisgedämpfte Wohnungen sind Wohnungen, die sich im Rahmen des Handlungskonzeptes Wohnen der Landeshauptstadt Düsseldorf an die Ausrichtung der öffentlichen Förderung anlehnen. Diese Wohnungen sind für Haushalte vorgesehen, die die Einkommensgrenzen der öffentlichen geförderten Wohnungen um maximal 60 % überschreiten. Um eine preisgedämpfte Wohnung zu beziehen, muss eine Einkommensprüfung erfolgen, bei der eine Überschreitung von weniger als 60 % ermittelt wird. Die vorhandene Einbauküche kann bei Interesse über eine privatrechtliche Vereinbarung vom jetzigen Mieter übernommen werden. Preis und Modalitäten der Übernahme sind ausschließlich direkt mit dem derzeitigen Mieter zu verhandeln. Bitte beachten Sie, dass die Küchenübernahme in keinem Zusammenhang mit dem Abschluss eines Mietvertrages steht und hieraus keinerlei Ansprüche abgeleitet werden können.
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