Objektdaten
Objektbeschreibung
Lichtdurchflutete Dachgeschosswohnung mit einzigartigem Charme in einer wunderschönen Landhausvilla von 1903 mit Fachwerkelementen — im Herzen von Berlin-Wannsee. Die Wohnung befindet sich im 2. Obergeschoss (Dachgeschoss) und ist über ein Treppenhaus ohne Aufzug erreichbar. Die Wohnung wurde 2019 umfassend modernisiert und verbindet den Charakter eines historischen Altbaus mit zeitgemäßem Wohnkomfort. Highlight ist der großzügige Wohnbereich mit freiliegenden Holzbalken, einem Marmorkamin und mehreren Dachflächenfenstern, die den Raum mit natürlichem Licht durchfluten. Die Wohnung verfügt über: Großzügiger Wohnraum mit Marmorkamin und sichtbaren Holzbalken, sowie Teilseeblick Zweites Zimmer mit Einbauschrank Separates Schlafzimmer mit Einbauschrank Modernes Bad Dusche, sowie mit Badewanne, Doppelwaschbecken und Giebelfenster Vollausgestattete Einbauküche mit Übergang zum Balkon sowie Zugang zum Turmzimmer Balkon mit Teilseeblick auf den Kleinen Wannsee Parkettboden in allen Wohnräumen Zur Wohnung gehören ein eigener abschließbarer Kellerraum sowie die Mitbenutzung des Vorgartens nach Absprache mit dem Vermieter. Balkon, Keller, Vollbad, Einbauküche, Kamin, Parkett, Laminat, Fliesen Bemerkungen: Hochwertige Einbauküche (Backofen, Cerankochfeld, Spüle, Kühlschrank) Marmorkamin im Wohnzimmer Freiliegende historische Holzbalken Mehrere Dachflächenfenster für optimalen Lichteinfall Modernes Badezimmer mit Einbauwanne und Giebelfenster Parkettboden durchgehend Zentralheizung mit Fußbodenheizung Einbauschrank im Schlafzimmer Eigener abschließbarer Kellerraum Vorgarten zur Mitbenutzung nach Absprache Waschmaschinen-Stellplatz im BadEnergieträger: Gas
Das Haus wird von einer kleinen, harmonischen Hausgemeinschaft bewohnt, in der sich die bestehenden Mieter sehr gut verstehen. Uns ist es daher besonders wichtig, einen Mieter zu finden, der gut in diese Gemeinschaft passt und Wert auf ein freundliches, respektvolles Miteinander legt.
Der Mietvertrag ist befristet auf 6 Jahre (01.05.2026 bis 01.05.2032) mit einer Mindestmietdauer von 2 Jahren. Die Befristung erfolgt aus persönlichen Gründen des Vermieters.
Makleranfragen nicht erwünscht. Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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