Objektdaten
Objektbeschreibung
Aktuell ist das Grundstück noch mit einem Einfamilienhaus bebaut, welches abgerissen werden kann. Die Bebauung richtet sich nach §34 BauGB (Umgebungsbebauung). Nach ersten Abstimmungen ist das Grundstück mit einem Einfamilienhaus oder einer Doppelhaushälfte bebaubar.So funktioniert es
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