Altötting- Süd, Reiheneckhaus mit Einliegerwohnung mit ca. 170m2 Wfl. In ruhiger und gepflegter Wohnlage.

Kaufpreis 359.000 €
Zimmer 6
84503 Altötting
Größe 170 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 4. April 2026
Frei ab: 1. April 2026
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
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  • Objektbeschreibung

    Altötting- Süd Reiheneckhaus mit Einliegerwohnung mit ca. 170m2 Wfl. In ruhiger und gepflegter Wohnlage. Das REH wurde 1974 auf solider Basis erbaut und steht auf ca. 429m2 Grund. 2003/2004 wurden alle Fenster gegen neue ersetzt. Auch die Heizanlage wurde mit einem neuen Brenner versehen. Heizanlage Viessman Vitola Uniferral. Erdgeschoß Wohnzimmer ca. 33m2 Wfl., Küche und Essen, Diele, windfang, Terrasse auf voller Hausbreite. Teils mit Fußbodenheizung beheizt. Obergeschoß Elternschlafzimmer, Kind 1, Kind 2, Bad/WC, Diele, Balkon über die volle Hausbreite. Einliegerwohnung mit Wohnen/Schlafen, Kochen, Dusche/WC, Vorraum Keller Das REH und die Garage wurden voll unterkellert. Garagenkeller ca. 25m2, großer Kellerraum ca. 21m2, Kellerraum, Heizraum, Brennstoff- Lagerraum, Abstellraum. Das Reiheneckhaus mit Einliegerwohnung wird im Bieterverfahren ab € 359.000.- angeboten. Genaue Standortangaben erhalten Sie auf Anfrage per Mail oder Telefon. Alle Angaben sind nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Diese Angaben sind eine Vorabinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung und Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objektexposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käuferprovision in Höhe von 3,57% inklusive Mwst. auf den Kaufpreis ist bei einem notariellen Vertragsabschluss verdient und fällig. Der Makler ist berechtigt auch für den Auftraggeber provisionspflichtig tätig zu werden. Die Höhe der Bruttoprovision unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderungen. Die Provision errechnet sich aus dem beurkundeten Kaufpreis und ist fällig nach dem Beurkundungstermin. Das Immobilienbüro Haindl Georg erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer. Auftrag durch qualifizierten Alleinauftrag.

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