Kaufpreis 369.000 €
Zimmer 6
Größe 170 m²
84503 Altötting
Objektdaten
Veröffentlicht am: 4. April 2026
Frei ab: 1. April 2026
Baujahr: 1974
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
Objektbeschreibung
Altötting- Süd
Reiheneckhaus mit Einliegerwohnung mit ca. 170m2 Wfl. In ruhiger und gepflegter Wohnlage.
Das REH wurde 1974 auf solider Basis erbaut und steht auf ca. 429m2 Grund.
2003/2004 wurden alle Fenster gegen neue ersetzt. Die Heizanlage Bj. 1993 wurde 2003 mit einem
neuen Brenner versehen. Heizanlage Viessman.
Erdgeschoß
Wohnzimmer, Küche und Essen, Diele, Windfang, teils mit FBH beheizt, Terrasse auf voller Hausbreite.
Obergeschoß
Elternschlafzimmer, Kind 1, Kind 2, Bad/WC, Diele, Balkon über die volle Hausbreite.
Einliegerwohnung mit Wohnen/Schlafen, Kochen, Dusche/WC, Vorraum
Keller
Das REH und die Garage wurden voll unterkellert und dadurch ist eine Kellerfläche von ca. 85m2 entstanden um den Heimwerkerarbeiten des Vorbesitzers gerecht zu werden. Heizraum, Brennstoff- Lagerraum sind ebenso im Keller untergebracht.
Das Reiheneckhaus mit Einliegerwohnung wird ab
€ 369.000.- angeboten.
Genaue Standortangaben erhalten Sie auf Anfrage per Mail oder Telefon.
Alle Angaben sind nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Diese Angaben sind eine Vorabinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag.
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung und Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objektexposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käuferprovision in Höhe von 3,57% inklusive Mwst. auf den Kaufpreis ist bei einem notariellen Vertragsabschluss verdient und fällig. Der Makler ist berechtigt auch für den Auftraggeber provisionspflichtig tätig zu werden.
Die Höhe der Bruttoprovision unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderungen. Die Provision errechnet sich aus dem beurkundeten Kaufpreis und ist fällig nach dem Beurkundungstermin.
Das Immobilienbüro Haindl Georg erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer. Auftrag durch qualifizierten Alleinauftrag.