Objektdaten
Objektbeschreibung
Das nach Osten gerichtete Baugrundstück mit einer Straßenfront von ca. 18 – 19,80 m (nach hinten breiter werdend) kann nach mündlicher Aussage des örtlichen Bauamtes entsprechend §34BauGb mit einem 2-geschossigen 1-2 Familienhaus bebaut werden. Es gibt keine Bauträgerbindung! Alle Medien liegen auf dem Grundstück, bis auf Erdgas in der unbefestigten Straße. Ein sanierungsbedürftiges, unterkellertes Wohnhaus im hinteren Bereich müsste abgerissen werden. Ggf. kann auf dem massiven Keller ein neues Gebäude aufgesetzt werden.Nichts Passendes dabei?
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