Objektdaten
Objektbeschreibung
Stilvolle Neubau-Wohnung in ruhiger Bestlage von Mühlburg In der begehrten Sophienstraße 76185 Karlsruhe, am Ende einer ruhigen Sackgasse in Mühlburg, befindet sich diese außergewöhnlich helle und hochwertig ausgestattete 1,5-Zimmer-Wohnung in einem umfassend und hochwertig sanierten Neubau. Die Lage vereint eine angenehme, verkehrsberuhigte Wohnatmosphäre mit optimaler Infrastruktur und urbaner Nähe. Die Wohnung überzeugt durch ihre offene, lichtdurchflutete Gestaltung und das besondere Dachgeschoss-Flair. Große Fensterflächen schaffen eine freundliche und wertige Wohnatmosphäre. Der energetisch auf dem neuesten Stand fertiggestellte Neubau steht für modernes und nachhaltiges Wohnen. Eine energieeffiziente Wärmepumpe in Kombination mit einer komfortablen Fußbodenheizung sorgt für ein angenehmes Raumklima in allen Räumen; die Steuerung erfolgt zeitgemäß und bequem per App. Bitte beachten Sie folgende Miete / monatlich: Kaltmiete: 690 Euro Nebenkosten, ohne Strom: 100 Euro Küchenmiete: 45 Euro Gesamt Warm: 835 Euro Kaution: 1380 Euro Keller, Einbauküche, Fliesen Bemerkungen: Die hochwertige Einbauküche ist stilvoll integriert und mit sämtlichen Geräten ausgestattet, darunter Kühlschrank, Cerankochfeld, Backofen und Geschirrspüler. Materialien und Ausführung unterstreichen den gehobenen Anspruch dieser Immobilie. Die Wohnung besitzt eine Abstellkammer und einen Keller. Diese Wohnung eignet sich ideal für ruhige, berufstätige Personen oder Paare, die Wert auf Qualität, ein gepflegtes Wohnumfeld und ein langfristiges Mietverhältnis legen. Ziel ist eine stabile und vertrauensvolle Mietpartnerschaft. Wir freuen uns über Ihre aussagekräftige Anfrage mit Angaben zu Ihrer beruflichen Situation. Voraussetzung für die Anmietung sind ein geregeltes Einkommen sowie eine positive Bonität.Energieträger: Luft-/Wasserwärme
Energieausweis nicht vorhanden
Wichtiger Hinweis zur Vermietung:
Die Vermietung erfolgt ausschließlich an berufstätige Mieter mit regelmäßigem Einkommen aus einer Anstellung oder selbstständigen Tätigkeit.
Eine Vermietung an Empfänger von Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld / ehemals Hartz IV, Sozialhilfe nach SGB II oder SGB XII) ist ausdrücklich nicht vorgesehen.
Voraussetzung für die Anmietung ist zudem die Vorlage einer aktuellen, positiven SCHUFA-Auskunft, die im Rahmen der Mieterauswahl geprüft wird.
-- BEZUGSFREI AB SOFORT --
Makleranfragen nicht erwünscht. Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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