Realisieren Sie eine Senioren-WG in Riemerling mit bis zu 6 Zimmern für Einzelpersonen und Paare

Kaufpreis 899.000 €
Zimmer 1
85521 Hohenbrunn

Objektdaten

Veröffentlicht am: 9. April 2026
Frei ab: 6. April 2026
Neu

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  • Objektbeschreibung

    Zum Verkauf steht ein attraktives Baugrundstück mit einer Fläche von ca. 629 m² in begehrter Wohnlage im Südosten von München, im gewachsenen Umfeld von Riemerling (Gemeinde Hohenbrunn). Das Grundstück ist vollständig erschlossen und bietet somit optimale Voraussetzungen für eine zeitnahe Realisierung einer Senioren-WG. Auf dem Grundstück befindet sich derzeit ein Altbestand (Doppelhaushälfte). Eine bereits durchgeführte Materialanalyse hat keine Asbestbelastung ergeben. Die Kosten für den Rückbau werden aktuell auf ca. 40,000 € geschätzt, wodurch eine solide Kalkulationsgrundlage für Interessenten besteht. Ein wesentlicher Mehrwert dieses Angebots ist die bereits erteilte Baugenehmigung für die Errichtung einer Doppelhaushälfte (mit Keller, Erdgeschoss, Obergeschoss, und Dachgeschoss) mit einer genehmigten Gesamtwohnfläche von ca. 260 m². Dadurch können insgesamt 6-Zimmer (4x Einzelzimmer á 30 m² und 2x Doppelzimmer á 50 m² realisiert werden). Die Genehmigung ist aktuell gültig bis zum 01.07.2026 und wird vom aktuellen Eigentümer um weitere zwei Jahre verlängert, wodurch zusätzliche Planungssicherheit besteht. Optional kann ein Aufzug integriert werden, wodurch das Objekt ideal für barrierefreies Wohnen geeignet ist. Ein Ausbau der Kellerräume wäre ideal für weitere Gemeinschaftsflächen oder einer zusätzlichen Einliegerwohnung für Pflegepersonal. Insgesamt könnten damit zusätzlich 85 m² Wohnfläche entstehen. Die vorgesehenen Böschungen sorgen zudem für eine angenehme natürliche Belichtung. Der großzügige Garten bietet ideale Voraussetzungen für eine seniorengerechte Außenanlage. Er schafft Raum für Bewegung an der frischen Luft, gemeinschaftliche Aktivitäten sowie ruhige Rückzugsorte im Grünen. Damit leistet er einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität und zum Wohlbefinden der zukünftigen Bewohner. Die genehmigten Stellplätze müssen nicht zwingend als Duplexgaragen ausgeführt werden, sondern können alternativ auch als oberirdische Stellplätze, beispielsweise in Form von Rasengitterflächen, auf dem Grundstück realisiert werden. Zudem besteht in Abstimmung mit der Gemeinde gegebenenfalls die Möglichkeit, die Gesamtanzahl der Stellplätze zu reduzieren.

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