3-Zimmer-Wohnung mit Balkon

Kaufpreis 185.000 €
Zimmer 3
Größe 76 m²
64342 Seeheim-Jugenheim

Objektdaten

Veröffentlicht am: 12. April 2026
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
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  • Objektbeschreibung

    Die angebotene 3-Zimmer-Wohnung befindet sich im 3. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses mit insgesamt 18 Einheiten aus den 1970er-Jahren und bietet eine Wohnfläche von ca. 76 m².Die Wohnung überzeugt durch einen durchdachten und funktionalen Grundriss. Herzstück ist der helle Wohn- und Essbereich mit direktem Zugang zu einem großzügigen, überdachten Balkon (ca. 13 m²), der zusätzlichen Wohnkomfort bietet. Zwei gut geschnittene Schlafzimmer ermöglichen eine flexible Nutzung - ideal als Schlaf-, Kinder- oder Arbeitszimmer.Das Tageslichtbad wurde im Jahr 2017 modernisiert und präsentiert sich in einem zeitgemäßen und gepflegten Zustand.Die Wohnung wurde in den vergangenen Jahren fortlaufend instand gehalten und befindet sich insgesamt in einem gepflegten Zustand. Beheizt wird das Gebäude über eine Gaszentralheizung aus dem Jahr 1999. Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral über Boiler bzw. Durchlauferhitzer im Bad und in der Küche.Die Wohnung ist seit 2017 zuverlässig vermietet und bietet eine stabile Einnahmesituation. Die monatliche Kaltmiete beträgt derzeit 730 €, zuzüglich 170 € Nebenkosten. Die vorhandene Einbauküche ist Eigentum der Mieterin und nicht Bestandteil des Verkaufs.Zum Angebot gehören außerdem ein großzügiger Kellerraum mit Fenster sowie ein Außenstellplatz direkt vor dem Gebäude.Die Wohnanlage wird laufend instand gehalten und befindet sich insgesamt in einem ordentlichen Zustand. Ein Aufzug ist nicht vorhanden.Perspektive / Dachsanierung:Innerhalb der Eigentümergemeinschaft ist eine Dachsanierung geplant, deren Beschluss voraussichtlich im Sommer erfolgen soll. Eine erste Sonderumlage in Höhe von ca. 2.000 € wurde bereits im Jahr 2025 erhoben. Dank vorhandener Rücklagen (ca. 100.000 €) wird ein Großteil der Maßnahme voraussichtlich hierüber abgedeckt, sodass sich die zusätzliche finanzielle Belastung für Eigentümer in einem überschaubaren Rahmen bewegen dürfte.Im Zuge der aktuellen Dachthematik kam es zu einem kleineren Feuchtigkeitsfleck im Badezimmer. Die Ursache ist bekannt und wird im Rahmen der anstehenden Sanierungsmaßnahme fachgerecht behoben.Die anschließende Instandsetzung der betroffenen Stelle im Badezimmer obliegt dem jeweiligen Sondereigentümer.

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