Helle 2-Zimmer-Wohnung in zentraler Lage von Stein

Kaufpreis 159.000 €
Zimmer 2
Größe 60 m²
90547 Stein

Objektdaten

Veröffentlicht am: 12. April 2026
Frei ab: 8. April 2026
Baujahr: 1984
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
Neu

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  • Objektbeschreibung

    Diese 2-Zimmer-Eigentumswohnung befindet sich im 2. Obergeschoss eines gepflegten Mehrfamilienhauses aus dem Jahr 1984. Ein Aufzug ist nicht vorhanden, der Zugang erfolgt über das Treppenhaus. Beim Betreten der Wohnung gelangen Sie in den zentralen Flur, von dem alle Räume abgehen.Das Wohnzimmer ist nach Südwesten ausgerichtet und lässt durch die große Fensterfront viel Tageslicht einfallen. Vom Wohnzimmer aus haben Sie Zugang zum Balkon, der ausreichend Platz für eine kleine Sitzgruppe bietet und sonnige Nachmittage ermöglicht. Das Schlafzimmer bietet eine ruhige, angenehme Atmosphäre und ist ebenfalls gut belichtet.Die Küche ist funktional geschnitten, das angrenzende Badezimmer verfügt über Badewanne und Waschbecken. Die Wohnung ist derzeit leerstehend und renovierungsbedürftig, was Ihnen die Möglichkeit gibt, moderne Gestaltungsideen umzusetzen.Das Wohngefühl ist durch die Raumaufteilung kompakt, praktisch und hell. Die Wohnung liegt auf einem Erbbaurechtsgrundstück, Laufzeit bis 2083, mit einem jährlichen Erbpachtzins von 847,31 €, der über das monatliche Hausgeld von 244 € abgerechnet wird.Ein Kellerabteil gehört zur Wohnung und bietet zusätzlichen Stauraum. Die Fernwärme-Zentralheizung sorgt für Wärme und Komfort.Erläuterung Erbbaurecht/Erbpacht:Das Erbbaurecht ist das Recht, ein Gebäude auf einem Grundstück zu errichten und zu nutzen, ohne dass man das Grundstück selbst besitzt. Stattdessen wird das Grundstück für eine lange Zeit (hier: 99 Jahre) vom Eigentümer (hier: Privatperson), gepachtet. Dafür zahlt der Erbbauberechtigte eine regelmäßige Gebühr, den Erbbauzins (aktuell: 847,31 EUR/Jahr).Nach Ablauf der vereinbarten Zeit (2083) wird in der Regel der Vertrag verlängert oder fällt bei Nichtverlängerung an den Grundstückseigentümer. Hier erhalten Sie dann 2/3 des dann ermittelten Wohnungswertes ausbezahlt.Das Erbbaurecht ist besonders für Käufer interessant, die sich eine Immobilie leisten möchten, aber nicht den vollen Preis für das Grundstück zahlen wollen.

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