Kaufpreis 5.000 €
01819 Bahretal
Objektdaten
Veröffentlicht am: 13. April 2026
Objektbeschreibung
Es handelt sich um zwei unregelmäßig geschnittene Flurstücke in verschiedenen Gemarkungen, Flurstück 101 Gemarkung Friedrichswalde und Flurstück 403 Gemarkung Ottendorf. Sie befinden sich an der Straße K8757 sowie am Fluss Bahre. Sie weisen steile Hanglage auf und sind als Wald nach Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) gekennzeichnet, sie befinden sich im Landschaftsschutzgebiet Unteres Osterzgebirge, im Europäischen Vogelschutzgebiet Osterzgebirgstäler, im Fauna-Flora-Habitat Gebiet Bahrebachtal Nordteil sowie im Bereich mehrerer Biotope. Beide Flurstücke sind nicht im Sächsischen Altlastenkataster (SALKA) als Altlast oder altlastverdächtige Fläche erfasst.Es handelt sich um zwei unregelmäßig geschnittene Flurstücke in verschiedenen Gemarkungen, Flurstück 101 Gemarkung Friedrichswalde und Flurstück 403 Gemarkung Ottendorf. Sie befinden sich an der Straße K8757 sowie am Fluss Bahre. Sie weisen steile Hanglage auf und sind als Wald nach Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) gekennzeichnet, sie befinden sich im Landschaftsschutzgebiet Unteres Osterzgebirge, im Europäischen Vogelschutzgebiet Osterzgebirgstäler, im Fauna-Flora-Habitat Gebiet Bahrebachtal Nordteil sowie im Bereich mehrerer Biotope. Beide Flurstücke sind nicht im Sächsischen Altlastenkataster (SALKA) als Altlast oder altlastverdächtige Fläche erfasst.Auf dem Flurstück 101 an der Grenze zum nachbarlichen Flurstück 117b (in Dritteigentum) befinden sich zwei große Tagesbrüche mit Durchmessern von ca. 25 Metern.Seit dem ausgehenden 18 Jahrhundert soll in dem Talabschnitt, in dem sich die kaufgegenständlichen Flurstücke befinden, Bergbau und Kalkofen betrieben worden sein. Entsprechend eines Berichts zu durchgeführten Arbeiten in Friedrichswalde Ottendorf der Bergsicherung Freital GmbH, Freital, vom 28.08.2007 sollen sich auf dem Flurstück 101 der Gemarkung Friedrichswalde mindestens drei Mundlöcher und auf dem Flurstück 403 der Gemarkung Ottendorf zwei Mundlöcher historischer Kalkabbaue befinden. Die Mundlöcher sollen danach 2007 im Rahmen einer Sicherungsmaßnahme durch einen Bergsicherungsbetrieb verschlossen bzw. abgesperrt worden sein. Die Abbaue stehen weiterhin offen, von diesen kann eine Tagesbruchgefahr ausgehen, Tagesbruchdurchmesser unter 20 Meter sind möglich.Ausgehend von den Talflanken weist das Sächsische Oberbergamt für das Flurstück 101 der Gemarkung Friedrichswalde zwei Bereiche mit unterirdischen Hohlräumen unter Oberflächen von ca. 250x170 Metern und 270x140 Metern aus. Die unterirdischen Hohlräume sollen über die Flurstücksgrenzen hinausreichen. Das Flurstück 403 Gemarkung Ottendorf liegt vollständig in einem Bereich mit unterirdischen Hohlräumen.Rissliche Unterlagen über den hier stattgefundenen Kalkabbau liegen nach Auskunft der Behörde nicht vor.Da die Flurstücke 101 und 403 in einem alten Bergbaugebiet liegen, ist das Vorhandensein weiterer, nichtrisskundiger Grubenbaue in Tagesoberflächennähe nicht auszuschließen. Daher wird seitens der Behörde empfohlen, im Falle von zukünftig geplanten Maßnahmen auf den Flurstücken die betreffenden Flächen von einem Fachkundigen (Geologe bzw. Baugrundingenieur) auf das Vorhandensein von Gangausbissbereichen und Spuren alten Bergbaus prüfen zu lassen und erforderlichenfalls das Sächsische Oberbergamt in Kenntnis zu setzen.Östlich des Flurstückes 101 der Gemarkung Friedrichswalde soll sich eine Quelle befinden, ein Zulauf zur Bahre soll über das Flurstück 101 erfolgen. Teile der Flurstücke liegen im Überschwemmungsgebiet der Bahre.Das Vorhandensein schädlicher Bodenveränderungen kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.Grundstücksgröße ca. 44.270 m²