2,7 ha Wald am Kretzschauer See

Kaufpreis 1.500 €
06712 Kretzschau

Objektdaten

Veröffentlicht am: 14. April 2026
  • Objektbeschreibung

    Das unregelmäßig geschnittene Grundstück befindet sich am Ortsrand von Kretzschau. Das Grundstück grenzt direkt an das Restloch Groitzschen des ehemaligen Braunkohletagebaus Groitzschen II, dem heutigen Kretzschauer See. Grundsätzlich ist das gesamte Gebiet um die Ortschaft Kretzschau durch den historischen Braunkohlenbergbau gekennzeichnet, es handelt sich um Bergbaufolgelandschaft. Für das Grundstück liegt ein Eintrag im Fachinformationssystem Bodenschutz gemäß § 9 Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Bodenschutzgesetz vom 02.04.2002 vor. Es ist dort unter der Katasternummer 00136 als Müllkippe Groitzschen registriert. Gemäß einer Auskunft des Umweltamtes des Burgenlandkreises vom 03.02.2025 soll neben Hausmüll auch Industriemüll abgelagert worden sein. Im Jahr 1993 soll die Fläche rekultiviert worden sein. Dabei soll eine qualifizierte Abdeckung mit Rekultivierungsschicht, Entwässerungsschicht, Gasdrainage, Ausgleichsschicht, mineralischer Dichtungsschicht sowie Gaspegeln errichtet worden sein. Die Mächtigkeit der Abdeckungsschicht ist nicht bekannt. Informationen zur Standsicherheit der bestehenden Böschungen liegen dem Umweltamtes des Burgenlandkreises gemäß der vorgenannten Altlastenauskunft nicht vor.Das Umweltamt weist darauf hin, dass grundsätzlich das gesamte Gebiet um Kretzschau durch den historischen Braunkohlenbergbau beeinflusst sei. Bergbaufolgebedingte Baugrundschwächen wie Untergrundschwächen, Vernässungen usw. seien derzeit nicht auszuschließen. Sollten zukünftig Nutzungsänderungen, Bauarbeiten u. ä. geplant sein, wird empfohlen, im Vorfeld den historischen Altbergbau durch ein Baugrundgutachten abzuklären und ggf. weitere Informationen beim zuständigen Landesamt für Geologie und Bergwesen Halle einzuholen. Die Fläche stellt sich heute als Hügel dar, dicht mit Sukzessionswald bewachsen, teilweise eingezäunt, es verläuft ein Wanderweg an der westlichen Seite über das Grundstück. Das Grundstück ist ungenutzt und nicht vermietet/verpachtet.Bei der gegenwärtigen Nutzung besteht kein abfall-/bodenschutzrechtlicher Handlungsbedarf.Bei einer Nutzungsänderung ist der etwaige abfall-/bodenschutzrechtliche Handlungsbedarf in Abstimmung mit der zuständigen Behörde zu prüfen.Das Vorhandensein schädlicher Bodenveränderungen kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.Grundstücksgröße ca. 27.265 m²
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